Ferkelkastration: Vorreiter in Europa
Ab dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Es tritt dann europaweit eine der strengsten Regelungen in Kraft: Eine vollständige Schmerzausschaltung muss garantiert sein. Ferkel können dann nur noch unter Vollnarkose kastriert werden. Anders als in anderen Mitgliedstaaten reicht eine lokale Betäubung oder Schmerzlinderung in Deutschland nicht aus.
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Bisher bestehen zur betäubungslosen Ferkelkastration drei rechtskonforme Alternativen:
- die Jungebermast,
- die Impfung gegen Ebergeruch und
- die Kastration unter Vollnarkose.
Agrarministerium will Wettbewerbsverzerrung verhindern
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert die Anschaffung von Narkosegeräten: Insgesamt wurden etwa 2.700 Förderanträge mit einem Volumen von rund 13,5 Mio. Euro bewilligt. Eine von Bundesministerin Julia Klöckner vorgelegte Verordnung ermöglicht dabei die Durchführung der Vollnarkose mit dem Narkosemittel Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen. Voraussetzung dafür ist eine umfassende theoretische und praktische Schulung.