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Agrarpolitik

Erzeuger nicht auf Augenhöhe mit Handel

Um das Kräfteverhältnis und die Übermacht des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) gegen Landwirte und Erzeuger zu beleuchten, dazu hatte das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland am 8. Dezember 2020 zu einer Online-Tagung eingeladen. Im Detail ging es um die UTP-Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken, die das EU-Parlament bereits Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat.

Veröffentlicht am
Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland e.V.
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Die UTP-Richtlinien soll bis Mai 2021 in deutsches Recht umgewandelt werden; ein Kabinettsbeschluss liegt vor. Dieser geht eindeutig über die europäische Vorlage hinaus. So wurden nicht nur die Inhalte der sog. „schwarzen Liste“ 1:1 übernommen, sondern zum Teil auch Inhalte der „grauen Liste“, die problematische aber verhandelbare Praktiken beinhaltet. Um diese Positionen ringen derzeit die Fraktionen im Bundestag. Bereits im August 2020 hatte das AEF das Thema mit Experten aufgegriffen. Moderiert wurden beide Veranstaltungen von Johannes Eiken, dem Sprecher der AEF-Arbeitsgruppe „Strategien der Lebensmittelwirtschaft“.

Verständnis für den Unmut der Landwirte

Uwe Bartels, AEF-Vorsitzender und Ex-Landwirtschaftsminister, zeigte Verständnis für den Unmut der Landwirte. „Die Demonstration der Landwirte vor den Auslieferungslagern von Lidl und Aldi verdeutlicht eindrucksvoll das beklagte Ungleichgewicht zwischen Landwirten und Handel. Es ist zwingend notwendig, Regeln für einen fairen Umgang zwischen Marktriesen und Landwirte aufzustellen, wie es die UTP-Richtlinie will“, so die Aussage Bartels. Er kritisierte weiter die fehlende Beweislastumkehr und die zu niedrige Umsatzgrenze in dem Gesetzesentwurf.

Mehr Unterstützung für die Erzeugerseite

Die stellvertretende CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Gitta Connemann betrachtet die Umsetzung der UTP-Richtlinie lediglich als einen „ersten Schritt“. Am Ende brauche die Erzeugerseite mehr Unterstützung, um auf Augenhöhe mit dem LEH zu verhandeln. Sie sprach sich für eine Erhöhung der Umsatzgrenze, die Lieferanten unter den gesetzlichen Schutz stellt, von 350 Mio. Euro auf 2 Mrd. Euro aus. Auch plädierte Connemann für eine verbindliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung der Ware, um die Wettbewerbsfairness auf EU-Ebene zu gewährleisten.

Mehr dazu können Sie im kommenden DGS-Magazin lesen.