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Afrikanische Schweinepest

BMEL sagt Unterstützung zu

Die Reduzierung der Wildschweinpopulation in weißen Zonen auf Null ist seit dem 10. November 2020 möglich: Bundesministerin Julia Klöckner schaffte kurzfristig die erforderliche Ermächtigung. Die Zäune zur Begrenzung der weißen Zone werden bereits aufgebaut.

Veröffentlicht am
taviphoto/Shutterstock.com
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Nach dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Brandenburg kommt das Bundesland der Empfehlung des EU-Veterinärnotfallteams (EU Veterinary Emergency Team EUVET) nach, eine so genannte „weiße Zone“ einzurichten.

Das EUVET-Team hatte auf Bitten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein vom ASP-Ausbruch bei Wildschweinen betroffenes Gebiet in Brandenburg bereist und die dortigen Behörden mit Blick auf die zu ergreifenden Maßnahmen beraten.

Weiße Zone um das Kerngebiet

Die „weiße Zone“ wird derzeit um das Kerngebiet des Ausbruchsgeschehens eingerichtet. Konkret handelt es sich um einen etwa fünf Kilometer breiten Streifen, der das Kerngebiet wie einen Halbkreis bis an die Grenze zu Polen umschließt. Sie soll mit zwei festen Drahtzaunreihen – einem äußeren und einem inneren Zaun – gesichert werden. Der Bau der äußeren Zaunreihe hat bereits begonnen.

Wildschweinbestand innerhalb der Zone erlegen

Sobald beide Zaunreihen fertiggestellt sind, soll der Wildschweinbestand im Zwischenraum, also der „weißen Zone“, möglichst vollständig erlegt werden. Ziel ist ein wildschweinfreies Gebiet, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete zu minimieren.

Kurzfristige Änderung der Schweinepest-VO

Damit die zuständigen Behörden vor Ort rechtssicher anordnen können, den Wildschweinbestand in der „weißen Zone“ dementsprechend zu reduzieren, hat Bundesministerin Julia Klöckner mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen.

Wegen Gefahr in Verzug wurde sie als Dringlichkeitsverordnung erlassen, die am 9. November 2020 im Bundesanzeiger verkündet wurde. Damit trat sie am 10. November in Kraft. Brandenburg kann somit wie geplant ab Mitte November mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der „weißen Zone“ beginnen.

Wirksame und sinnvolle Maßnahme

Auch aus Sicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist das eine wirksame und sinnvolle Maßnahme, um eine Verschleppung der ASP zu verhindern.