Niedersachsen: Schlechtwetterregelung für Freilandhennen
In Niedersachsen dürfen Freilandhennen seit Anfang November bei einer drohenden Extremwetterlage kurzfristig ohne Auslauf aufgestallt werden, ohne dass bei der Vermarktung die Bezeichnung „Eier aus Freilandhaltung“ verloren geht.
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Treten außergewöhnliche Wetterereignisse auf, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der Legehennen beeinträchtigen, kann der Freilandzugang beschränkt werden.
Grundlage: Unwetterwarnstufe 2 oder höher
Als Grundlage für die vorliegende Regelung gilt das Erreichen der Unwetterwarnstufe „2 oder höher“ des Deutschen Wetterdienstes bei gleichzeitig niedrigen Tagestemperaturen von unter 5 Grad Celsius.Wird der Zugang zum Freiland gemäß dieser Regelung beschränkt, so können die Eier für die Dauer von insgesamt maximal 16 Wochen weiterhin als Freilandeier gekennzeichnet und vermarktet werden. Der Zeitraum von 16 Wochen wird kumulativ und pro Durchgang (Herde) angewandt.
Seit dem 1. November 2020 gültig
Ab dem 1. November können Legehennenhalterinnen und -halter von dieser Regelung Gebrauch machen, indem sie bis spätestens 10 Uhr eine Meldung an das LAVES an auslaufbeschraenkung@laves.niedersachsen.de schicken.