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Aviäre Influenza

Erste Kleinsthaltungen betroffen

Nach etlichen Wildfunden in Norddeutschland wurde der HPAI-Erreger erstmals in Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Am 10. November 2020 wurde daraufhin die landesweite Aufstallpflicht für Schleswig-Holstein vermeldet.

Veröffentlicht am
Ton Snoei/Shutterstock.com
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 Dabei handelte es sich um Kleinstbestände mit 57 Hühnern auf der Hallig Oland im Kreis Nordfriesland sowie mit 36 Tieren im Kreis Segeberg (Gemeinde Heidmühlen). Die Bestände wurden geräumt.

Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete eingerichtet

Um die betroffenen Geflügelhaltungen wurden Sperrbezirke im Radius von 3 km und Beobachtungsgebiete im Radius von 10 km angelegt. In diesen Zonen gelten die rechtlich vorgegebenen Regelungen nach der Geflügelpest-Verordnung. Bis auf weiteres dürfen z. B. aus dem Sperrbezirk Kreis Segeberg keine Vögel und Bruteier aus einem Bestand entfernt werden. Frisches Fleisch und Fleisch­er­zeug­nisse, die von Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen wurden, dürfen diesen ebenso wenig verlassen.

Im Sperrbezirk gibt es 24 Geflügelhaltungen mit insgesamt ca. 300 Tieren, im Beobachtungsgebiet 217 Geflügelbetriebe mit ca. 340.000 Tieren. Aufgrund dieser amtlichen Feststellung und weiterer Positivbefunde bei Wildvögeln ordnete der Kreis Segeberg im gesamten Landkreis eine Aufstallpflicht für Geflügel an.

Einstufung der OIE

Entgegen erster Informationen wurde der HPAI-Nachweis in der Kleinsthaltung auf der Hallig Oland vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als gewerblicher Fall an die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) gemeldet. Dies hatte Konsequenzen für Exportaktivitäten. Bezüglich der Einstufung des HPAI-Nachweises in Heidmühlen ist vom BMEL bis 10. November 2020 noch keine verbindliche Entscheidung gefallen. 

Massives Virusgeschehen bei Wildvögeln

Das Virusgeschehen scheint in der Wildvogelpopulation weiterhin massiv zu grassieren. An der Nordseeküste wurden bislang über 2.700 verendete Wildvögel aufgefunden. Demzufolge ist das Eintragsrisiko der Aviären Influenza in Hausgeflügelbestände insbesondere in Gebieten mit hoher Wildvogeldichte weiterhin sehr hoch. 

Forderung nach Stallpflicht

Der Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW) setzt sich deswegen in Niedersachsen für eine risiko­orien­tierte Aufstallungspflicht in der Küstenregion und in wasserreichen Landkreisen ein. Zuvor hatte bereits der Geflügel­wirtschafts­verband Schleswig-Holstein eine landesweite Aufstallungspflicht gefordert.