Weitere Fälle der ASP in Deutschland
Seit dem ersten bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein am 10. September 2020 ist die Zahl der infizierten Wildschweine in Deutschland mittlerweile auf 103 Fälle gestiegen (Stand 28. Oktober 2020).
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Das Landeslabor Berlin-Brandenburg hat am 9. September 2020 erstmals den Verdacht der ASP bei einem Wildschwein-Kadaver festgestellt, der wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neisse-Kreis gefunden wurde. Eine Probe des betreffenden Kadavers wurde darauf hin im Friedrich-Loeffler-Institut, dem nationalen Referenzlabor, virologisch untersucht.
18 Schweinehalter in ASP-Gefährdungszone
Laut ISN, der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands e.V., informierte der Landrat des Kreises Spree-Neiße, Harald Altekrüger, darüber, dass es sich bei dem Zufallsfund um einen Kadaver in einem abgeernteten Maisfeld handelte. Eine Kernzone von 3 km um den Fundort werde nun eingezäunt. Zudem werde dieser Bereich als Ruhezone mit Betretungs- und Ernteverbot eingerichtet, um ein Abwandern weiterer Wildschweine zu vermeiden.
Darüber hinaus wurde eine Gefährdungszone mit einem Radius von 15 km und eine Pufferzone mit 30 km eingerichtet. Innerhalb der Kernzone ist ein Schweinehalter, innerhalb der Gefährdungszone sind 17 Schweinehalter angesiedelt.
Maßnahmen gegen die Verbreitung der ASP
Um den Fundort werden laut Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) folgende Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung angeordnet:
- Jagdverbot für alle Tierarten, um möglicherweise infiziertes Schwarzwild nicht unnötig aufzuschrecken
- Intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortsansässigen Jägern;
- Bergung und unschädliche Beseitigung aller Wildschweinkadavern unter hygienischen Bedingungen; dafür werden vor Ort Sammelstellen für Fallwild und Unfallwild aufgestellt;
- Überprüfung der schweinehaltenden Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen
- Prüfung vorläufiger Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernteverbot für Maisfelder);
- Untersagung von Veranstaltungen mit Schweinen;
- Ermittlung von Jägern, die auch Schweinehalter sind;
- Information und Schulung von Jägern;
- Einrichtung einer Kernzone im gefährdeten Gebiet und deren Abgrenzung.