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Tierwohl | Ausstieg Kükentöten

Angemessene Übergangsfrist gefordert

Eine angemessene Übergangsfrist sowie eine ehrliche Kommunikation fordert der ZDG für den Ausstieg aus dem Kükentöten. Anlass der Forderung ist der am 9. September von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgestellte Gesetzentwurf.
 

Veröffentlicht am
ZDG
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Zu dem heute von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Tötens von Hahnenküken äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG):

"Wir als deutsche Geflügelwirtschaft wollen den Ausstieg aus dem Kükentöten lieber heute als morgen. Der nun von Bundesministerin Julia Klöckner genannte Zeithorizont eines Verbots des Kükentötens bis Ende 2021 ist von der Geflügelwirtschaft dem Ministerium gegenüber wiederholt als mögliches Ausstiegsdatum benannt worden. Wir haben hier offenbar wertvolle Zuarbeit leisten können, das freut uns."

Seit 15 Jahren in Alternativen investiert

Schlicht falsch ist laut Ripke der Vorwurf, die deutsche Geflügelwirtschaft sei untätig geblieben: "Das Gegenteil ist der Fall: Seit gut 15 Jahren investieren wir in die Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei, wir züchten Zweinutzungsrassen und schaffen Mastplätze für Bruderhähne." Gemeinsam mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) habe die Geflügelwirtschaft eine detaillierte Branchenvereinbarung zur Beendigung des Kükentötens erarbeitet, die ein vergleichbares Ausstiegsszenario aufzeige wie der Gesetzentwurf. Mit dem klaren Fokus auf kükentötenfreie Lieferketten auf Ebene des Produkts Ei im LEH gehe die Vereinbarung sogar noch weiter.

Übergangsfrist knapp bemessen

Kritisch sieht der Präsident nach eigener Aussage die mit Ende 2023 knapp bemessene Übergangsfrist, innerhalb derer die Beendigung des Brutvorgangs nach dem 6. Bruttag erlaubt bleibt. Ripke betont: "Aktuell gibt es kein einziges Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei, das vor dem 7. Bruttag praxisreif wäre! Die Politik darf diese Fakten nicht außer Acht lassen. Es braucht eine angemessene, praxistaugliche Gestaltung der Übergangsfrist. Gerne sind wir dazu bereit, diesen Prozess inhaltlich mitzugestalten."

Ehrliche Kommunikation nötig

"Wir brauchen eine ehrliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, eine kurzfristige Lösung bis Ende 2021 sei unproblematisch möglich", hebt Ripke hervor. Selbst bei aktiver Nutzung aller Lösungsbeiträge durch die verfügbaren Geschlechtsbestimmungsverfahren, Zweinutzungshühner und Bruderhahnaufzucht sei die Deckung des deutschen Bedarfs an Eiern aus ausschließlich kükentötenfreien Lieferketten bis Ende des kommenden Jahres eine immense Kraftanstrengung und mit Unsicherheiten für die deutschen Brütereien und Eiererzeuger behaftet.

Nur EU-Recht löst Dilemma

Zu bedenken gibt er außerdem, dass "ein rein nationales Gesetz nicht im Ausland gilt. Im Rahmen des freien Warenverkehrs in der EU können und werden also zum Beispiel polnische oder niederländische Brütereien weiterhin männliche Küken am ersten Lebenstag töten und dort im Rahmen dieser Lieferkette erzeugte Eier sowie Eiprodukte hier im LEH wie auch im Großverbrauchersegment anbieten. Aber auch weibliche Küken aus diesen ausländischen Brütereien mit praktiziertem Kükentöten können legal in Deutschland eingestallt werden. Nur EU-Recht kann dieses Dilemma auflösen."