Tierwohl | Staatliches Kennzeichen
"Nachbesserungen dringend erforderlich"
Zum Entwurf der Verordnung über ein staatliches Tierwohlkennzeichen hat der ZDG gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Stellungnahme abgegeben.
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Laut einer Mitteilung des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e.?V. (ZDG) steht die Branche einem nationalen Tierwohlkennzeichen aufgeschlossen gegenüber, sieht aber Nachbesserungsbedarf.
- Achtung bei EU-Vermarktungsnormen: „Beim Thema Tierwohl darf und muss man groß denken. Es ist richtig, hier den positiven Schwung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen und eine EU-weite Dimension anzustreben“, begrüßt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung für ein EU-weit verpflichtendes Tierwohlkennzeichen.
Dieses sei zwingend mit den EU-Vermarktungsnormen zusammenzuführen, die kurzfristig novelliert werden müssten. Bei der Ausgestaltung der nationalen Kennzeichnung für Geflügelfleisch sei genau auf EU-Konformität zu achten, da jegliche von den EU-Vorgaben abweichende Haltungsformkennzeichnung unzulässig wäre. Hier sei besonderes Augenmerk gefordert, betont Ripke: „Wir dürfen das
Tierwohlkennzeichen im Bereich Geflügel nicht an EU-Recht scheitern lassen!“
- Finanzierung und Planbarkeit langfristig sichern: Noch immer ungeklärt sei die Finanzierung. Aus Sicht des ZDG brauche es eine zweckgebundene Tierwohlprämie mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren, welche die Erstattung der Mehrkosten langfristig sichere und Planungssicherheit biete. Als Finanzierungsinstrument komme eine von den Verbrauchern zu leistende Tierwohlabgabe in Frage. „Wir begrüßen den Entschließungsantrag, der die Bundesregierung auffordert, bis zum Ende der Legislaturperiode einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten“, sagt Ripke. „Die Borchert-Kommission kann hier wertvolle Zuarbeit leisten.“
- Kriterien der Initiative Tierwohl müssen für die Einstiegsstufe gelten: Um mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen eine Breitenwirkung ohne lange Übergangsfristen zu erzielen, müssten die Kriterien der ITW Geflügel in die Einstiegsstufe einfließen. „Die erste Stufe muss praktikabel und bezahlbar sein, damit sie beim Verbraucher Akzeptanz findet und damit die deutsche Tierhaltung wettbewerbsfähig bleibt“, so Ripke.
- Das Großverbrauchersegment ins Tierwohlkennzeichen einbeziehen: „Tierwohl darf nicht an der Tür zum Restaurant oder zur Kantine aufhören!“, plädiert der Präsident für eine einheitliche Betrachtung der Tierwohlstandards über alle Vermarktungswege. Es sei daher ein zentrales Anliegen der deutschen Geflügelwirtschaft, den mit einem Mengenanteil von rund 65?% höchst relevanten Großverbraucherbereich in die Nutzung des staatlichen Tierwohlkennzeichens einzubeziehen. Die Verknüpfung mit einer Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie sei der richtige Weg: „Nur so tragen wir flächendeckend zu einer signifikanten Anhebung von Tierwohlstandards bei.“
- Die Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden: Es sei unerlässlich, dass der Einführung des Kennzeichens eine umfassende Folgenabschätzung für alle betroffenen Sektoren vorgeschaltet sei. Hiermit müsse eine neutrale Stelle beauftragt werden. Ripke: „Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Geflügelwirtschaft darf durch die Einführung der Kennzeichnung nicht gefährdet, sondern sie muss im Gegenteil gefördert werden!“