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Schweinehaltung

Forderung: Immunokastration anerkennen

Das Aktionsbündnis Bioschweinehalter Deutschland (ABD) fordert von der EU-Kommission die Immunokastration als gleichberechtigte Alternative zur chirurgischen Kastration mit Betäubung zuzulassen. 

Veröffentlicht am
Colourbox.de
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Anfang Juni hatte die Europäische Kommission es abgelehnt, die Immunokastration als alternatives Verfahren ergänzend zur Kastration mit Betäubung zu tolerieren, ohne hierfür eine Begründung zu liefern. Den Mitgliedern des ABD ist bewusst, dass sowohl die Kastration unter Betäubung als auch die Immunokastration nicht frei von Nachteilen sind. Um den Ebergeruch aber zu vermeiden, sind Maßnahmen notwendig, um Schweinefleisch genießbar zu halten.

Wie bei der chirurgischen Kastration mit Betäubung wird auch mit der Immunokastration ausschließlich das Ziel verfolgt, den typischen und von den meisten Menschen als sehr unangenehm empfundenen Ebergeruch zu vermeiden. Die Immunokastration mittels des Präparates Improvac wird nur von einer geringen Zahl von Bioschweinehaltern angewendet.

Verzicht auf chirurgische Kastration

Überzeugt hat die Betriebe, dass mit der Immunokastration auf die chirurgische Kastration gänzlich verzichtet werden kann. Der beobachtete und auch in Versuchen nachgewiesene Anstieg des Wachstums nach der zweiten Improvacgabe würde – so die Ansicht von Tierärzten – auch eintreten, wenn man das Schwein zum gleichen Zeitpunkt, also mit etwa 60 bis 70 kg, chirurgisch kastrieren würde. Eine Wartezeit – Improvac ist als Tierarzneimittel zugelassen – besteht nach der Anwendung des Mittels nicht.