"Gesetzentwurf ist unverhältnismäßig"
Heute wurde vom Bundeskabinett der Gesetzentwurf zum Verbot von Werkverträgen, Arbeitnehmerüberlassung und Unternehmenskooperation in der Fleischwirtschaft beschlossen.
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Zum Gesetzentwurf äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG):
„Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat. Das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation ist unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt – und gefährdet Arbeitsplätze! Die Bundesregierung nimmt einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg.“
Instrument der Arbeitnehmerüberlassung ist zwingend
Klar sei laut Ripke, dass die Branche zukünftig auf Werkverträge – unabhängig eines gesetzlichen Verbotes – verzichten werde, „und wir haben der Politik und den Gewerkschaften ein sogar noch weitreichenderes Angebot gemacht: ein verbindlicher Flächentarifvertrag! Zwingend ist aber das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung, damit unsere Betriebe flexibel auf saisonale Spitzen reagieren können.“
Einem Missbrauch könne mit einer verbindlichen Quote vorgebeugt werden. Darüber hinaus hebele das Verbot von Unternehmenskooperation unter anderem notwendige wie etablierte lebensmittelhygienerechtliche Fakten aus. Minister Heil ignoriere laut dem Präsidenten all das wissentlich und nehme in Kauf, dass ein ganzer Wirtschaftszweig mit tausenden Arbeitsplätzen in Deutschland existenzgefährdet und dem Import ausländischer Fleischerzeugnisse Tür und Tor geöffnet werde.
Notwendige Sorgfaltspflicht verletzt
„Aus Sicht der deutschen Geflügelwirtschaft ist klar: Neben der Verletzung marktwirtschaftlicher Prinzipien im Gesetzentwurf wurde hier auch die notwendige Sorgfaltspflicht, die einem jedem deutschen Gesetz zugrunde liegen muss, auf das Gröbste verletzt“, lautet Ripkes Einschätzung. Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren!“