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Schlachtung

Einheitlicher Notfallplan erforderlich

Eine Projektgruppe zur Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Notfallplans im Falle von Schlachthofschließungen schlägt der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) Bundes­agrar­ministerin Julia Klöckner und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor.

Veröffentlicht am
Spiwoks
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Den Vorschlag, eine Projektgruppe zu gründen und damit einhergehend einen Notfallplan zu erarbeiten, hat der ZDG den Ministern Klöckner und Spahn gemacht. Greifen soll diese Idee bei Schlachthofschließungen aufgrund von Covid-19-Infektionen unter Mitarbeitern. Solch ein Notfallplan mit verbindlichen Grundregeln und abrufbaren Informationen könne durch die Behörden vor Ort im Bedarfsfall als Entscheidungshilfe herangezogen werden, sagt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke.

„Komplette Schließungen von Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben können zu massiven Problemen in der Ernährungssicherung und im Tierschutz führen – sie müssen regelmäßig eine Ausnahme bleiben“, mahnt Ripke. Der menschliche Gesundheitsschutz habe oberste Priorität. Tierschutz und Ernährungssicherung müssten aber mitbetrachtet werden. 

Bei Schlachthofschließungen wird ein eng auf das Tierwohl abgestimmter Kreislauf unterbrochen, was zu massiven Tierschutzproblemen führen und auch die Tierhalter vor große Herausforderungen stellen kann. Eine unnötige Verschwendung von Lebensmitteln – z. B. durch die nötige Keulung von Tierbeständen – und mögliche Versorgungsengpässe bei tierischen Lebensmitteln könnten die Folge sein. Die Einstufung der Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe als systemrelevante Branche durch die Politik gelte für die Ernährungssicherung genauso wie für den Tierschutz, so Ripke. 

Datenbank für die Behörden

Solch ein Notfallplan als bundeseinheitliche Entscheidungsrichtlinie für Behörden sollte auf Basis fortlaufend aktualisierter Daten in einer Datenbank erstellt werden. Wichtige Parameter können hier die Leistung aller deutschen Schlachtbetriebe für die entsprechende Tierart sein, die örtliche Lage, die hergestellten Produkte und Produktionserfordernisse sowie die Reservekapazitäten der Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen. So kann abgewogen werden, welche Schlachtmengen im Bedarfsfall durch andere Schlachtereien übernommen werden können.

Neben den technischen Voraussetzungen sind auch die Möglichkeiten und Grenzen gemäß Arbeitsrecht und Bundesimmissionsschutzrecht zu berücksichtigen. Für die Abwägung einer Komplettschließung eines Schlacht- und Verarbeitungsbetriebs müssen alternativ nötige Auflagen zur Gesundheitsvorsorge definiert werden.

Mehr Planungssicherheit ermöglichen

Die Möglichkeiten von Schlachtbetrieben, eine betriebsspezifische Arbeitsquarantäne sicherzustellen, sowie der Umfang der freiwilligen Testungen von Mitarbeitern, sind ebenfalls zu erfassen. Auch wenn durch Behörden weitere Aspekte zu berücksichtigen seien, könne ein bundeseinheitlicher Notfallplan in Kombination mit einer Datenbank Entscheidungen beschleunigen und vereinheitlichen und damit für Behörden wie Unternehmen mehr Planungssicherheit ermöglichen, stellt Ripke die Chancen für alle Beteiligten heraus. 

In eine durch die Bundesregierung einzuberufenden Projektgruppe zur Erarbeitung eines Notfallplans sollten die Bundesländer, der Deutsche Landkreistag, der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund sowie die Branchenverbände eingebunden werden. An solchen Regeln sollten zudem qualifizierte Virologen und Umwelthygieniker mitwirken.

Im Vorfeld muss die Wissenschaft Ursachen von Covid-19-Übertragungen in Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben und deren Umfeld klären. „Nur wenn die Verbreitungswege sicher bekannt sind, können wir künftig sichere Abwehr- und Präventionsmaßnahmen etablieren“, so Ripke.