Ausstieg aus Kükentöten: BMEL kündigt Gesetzentwurf an
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will einen Gesetzentwurf zum flächendeckenden Ausstieg aus dem Töten männlicher Eintagsküken erarbeiten.
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Da die Branche bisher noch kein verbindliches Konzept präsentiert habe, werde das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, erklärte Agrarstaatssekretär Hans-Joachim Fuchtel. Das geht aus einer Antwort seinerseits auf eine schriftliche Anfrage der agrarpolitischen Sprecherin der Linken im Bundestag, Dr. Kirsten Tackmann, hervor. Nach seinen Worten ist der Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Küken durch die Branche zu vollziehen. Es lasse sich feststellen, dass diesbezüglich Fortschritte erzielt worden seien; Eier aus entsprechenden Lieferketten seien bereits im Handel erhältlich. Nach Angaben des Staatssekretärs hat das endokrinologische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei bereits Marktreife erlangt.
Laut Tackmann brauche eine zukunftsfähige Tierhaltung Anreizmodelle, die wirklich tierschutzgerecht seien. Kritik übte die Agrarsprecherin an der Aussage, der Ausstieg sei durch die Branche zu vollziehen. Damit ignoriere die Bundesregierung ihre eigene Verantwortung dafür, dass Gesetze auch eingehalten würden.
Ausstieg bis Ende 2021 geplant
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni 2019 entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig ist. Im Januar hatten Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und ihr damaliger französischer Amtskollege Didier Guillaume bekanntgegeben, das Kükentöten bis Ende 2021 beenden zu wollen.
Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) hatte seine Bereitschaft zum Ausstieg bekräftigt, einem nationalen Verbot aber eine Absage erteilt, weil damit das Problem lediglich ins Ausland verlagert würde. Erforderlich sei stattdessen eine verbindliche europaweite Regelung.
ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke äußerte sich wie folgt zum geplanten Gesetzentwurf: „Einig sind wir mit dem BMEL, dass ab dem 1. Januar 2022 in Deutschland keine Küken mehr getötet werden sollen. Im Gegensatz zum Gesetz, das das Kükentöten nur in Deutschland verbieten kann, würde eine Branchenvereinbarung darüber hinaus den Weg zum vollständigen Ausstieg beschreiben, organisieren und auch die deutschen Brütereien am Leben erhalten können. Das Gesetz würde sich durch einfachen Kükenimport, z. B. aus den Niederlanden, umgehen lassen. Es würde sogar umgangen werden müssen, weil es bis zum 31. Dezember 2021 – außer den in der Branchenvereinbarung genannten–, weder weitere Geschlechtsbestimmungsverfahren mit ausreichender Leistung und Genauigkeit geben wird, noch eine ausreichende Zahl an Stallplätzen für Bruderhähne oder Zweinutzungshühner. Ministerin Klöckner würde mit ihrem Gesetz falsche Tatsachen vortäuschen und das Kükentöten für in Deutschland genutzte Jung- und Legehennen würde im Ausland weitergehen.“