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Fleischwirtschaft NRW

Regelmäßig auf Corona testen

Für die Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetriebe in NRW werden weitgreifende Corona-Maßnahmen erforderlich. Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten müssen u.a. alle Produktionsmitarbeiter zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen.

Veröffentlicht am
Cryptographer/Shutterstock.com
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Das besagt eine Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Nur wenn dieser Test negativ ist, dürfen die Mitarbeiter in der Produktion arbeiten. Daneben müssen die Mitarbeiter gesondert unterwiesen werden und darüber hinaus auch rückwirkend nachvollzogen werden können, wer zu welchem Zeitpunkt auf dem Betriebsgelände anwesend gewesen ist.

 Im Corona-Infoportal der QS GmbH finden Sie hierzu nützliche Informationen in Form einer Linksammlung sowie einer eine Liste mit Laboren, bei denen aktuell diese Corona-Test durchgeführt werden können.