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Düngeverordnung

Rote Gebiete werden vereinheitlicht

Im Zuge der Änderung der Düngeverordnung (DüV) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Wert auf die einheitliche Ausweisung der belasteten Gebiete (so genannte rote Gebiete) gelegt.

Veröffentlicht am
Kristian Kirk/Colourbox
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Bisher wurde das von den Ländern unterschiedlich gehandhabt, was zu Wettbewerbsverzerrungen und Ungleichbehandlungen geführt hat. Die Kriterien für eine Vereinheitlichung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und im Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) festgelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei qualitative Verbesserungen bei den Anforderungen an eine Grundwasser-Messstelle sowie die verbindliche Festlegung einer Mindestdichte an Messstellen – auf 50 Quadratkilometer soll es künftig mindestens eine Messstelle geben. Zur Verwaltungsvorschrift hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun die Ressortabstimmung sowie parallel die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

Ausweisung alle vier Jahre überprüfen

Ändern soll sich u.?a., dass die Ausweisung der belasteten Gebiete künftig alle vier Jahre überprüft wird. Die dabei zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter sein als 48 Monate. In diesem Turnus ist die AVV dann deckungsgleich mit dem Turnus der EU-Nitrat-Richtlinie zu evaluieren. Das sorgt dafür, dass die Anstrengungen der Landwirte zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz bei der Ausweisung auch berücksichtigt werden können.

Inkrafttreten noch Ende September 2020

Vorgesehen ist bislang, dass die AVV am 12. August im Kabinett behandelt wird und am 18. September 2020 die Befassung im Bundesrat erfolgt. Die AVV soll nach Möglichkeit noch Ende September 2020 in Kraft treten.