Änderung des Baugesetzbuchs für mehr Tierwohl
Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen beschlossen.
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Mit einer entsprechenden Änderung des Baugesetzbuches wird ermöglicht, dass für eine Erweiterung oder den Umbau von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich ist. Das betrifft Anlagen, die vor dem Jahr 2013 gebaut wurden. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird.
"Um höhere Tierwohlstandards, die vom Verbraucher gefordert sind, umsetzen zu können, müssen viele Betriebe ihre Ställe um oder neu bauen. Dem steht aber häufig das Bau- und Planungsrecht im Weg. Bestimmte bestehende Stallanlagen verlieren beim Umbau nach heutigem Recht den baurechtlichen Bestandsschutz. Wer aber mehr Platz für seinen bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden", so Bundesministerin Julia Klöckner, die die Änderung vorangetrieben hatte.
Im Konjunkturpaket der Bundesregierung sollen Fördermittel in Höhe von 300 Millionen Euro für den tierwohlgerechten Umbau von Ställen vorgesehen wurden. Mit der Änderung des Baugesetzbuchs wird nun eine notwendige Voraussetzung dafür geschaffen, dass diese in den kommenden zwei Jahren abfließen können.