Niedersächsischer Weg vs. Volksbegehren
Albert Schulte to Brinke, Präsident des Landvolks Niedersachsen, wirbt für den von der Landwirtschaft mit der Landesregierung und Naturschutzverbänden ausgehandelten Rahmenvertrag zu Natur-, Arten- und Gewässerschutz. Das vom Nabu Niedersachsen zeitgleich auf den Weg gebrachte Volksbegehren bezeichnet er als „irritierend“.
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Die Verhandlungen zu diesem „Niedersächsischen Weg“, der in dieser Form bundesweit einmalig sei, so Albert Schulte to Brinke, Präsident des Landvolks Niedersachsen, beruhen auf einer Initiative der Niedersächsischen Landesregierung unter Ministerpräsident Stephan Weil. Schulte to Brinke sowie Gerhard Schwetje als Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen hätten diesen Weg mit vorgezeichnet, und zwar bereits ein Jahr vor Bekanntwerden der Überlegungen zu einem Volksbegehren. Damals haben die Agrarverbände der Landesregierung den Entwurf einer Rahmenvereinbarung zu einem Diskussionsprozess zum Thema Natur- und Artenschutz vorgelegt. Die Naturschutzverbände haben im Sommer 2019 nachgezogen, der Landesregierung aber einen Katalog mit unmittelbar umsetzbaren gesetzlichen Verschärfungen präsentiert. „Aus unserer Sicht war dies ein sehr kompromissloser Vorstoß, der zudem eindeutig die Handschrift der Grünen trägt“, sagt Schulte to Brinke.
Der „Niedersächsische Weg“ ist ein Rahmenvertrag und hat das Ziel, gemeinsam mit der Landesregierung eine Alternative zu dem von Grünen und Nabu vorgelegten Gesetzesentwürfen zu formulieren. „Vom Grundsatz müssen die Naturschutzverbände von unserer Idee ebenfalls überzeugt sein, da sie die Rahmenvereinbarung mitunterzeichnet haben“, sagt Schulte to Brinke.
Unabhängig vom Ergebnis der mittlerweile gestarteten Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren wird dem Landtag ein abstimmungsfähiges Gesetzespaket vorliegen. Der „Niedersächsische Weg“ lebt vom Dialog und der Bereitschaft zum Kompromiss. „Wer mehr für Natur-, Arten- und Gewässerschutz erreichen will, muss die Landwirte als Bewirtschafter der Felder und Wiesen mitnehmen und darf nicht einseitig die wirtschaftlichen Spielräume einengen“, unterstreicht Schulte to Brinke. Die Honorierung dieser zusätzlichen Leistungen ist ein fester Bestandteil des Niedersächsischen Weges.
Volksbegehren Artenvielfalt startet Unterschriftensammlung
Um mehr Artenschutz in der Landwirtschaft als „einen der Hauptverursacher des Artensterbens“ zu bewirken, haben die Initiatoren des niedersächsischen Volksbegehrens Artenvielfalt die Unterschriftensammlung gestartet. Das hat der Landesverband Niedersachsen vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu) als einer der Unterstützer mitgeteilt. Ab sofort könne zum Beispiel an einem Infostand in Hannovers Innenstadt unterschreiben, wer Tier- und Pflanzenarten in Niedersachsen durch „bessere Gesetze“ für die Landwirtschaft effektiver schützen wolle. Gebraucht würden verbindliche Regelungen und Entschädigungszahlungen für Landwirte. Das Volksbegehren können dem Nabu zufolge alle unterschreiben, die in Niedersachen ihren Wohnsitz haben und wahlberechtigt sind. Das Unterschreiben sei nur auf den Original-Unterschriftenbögen gültig. Online könne nicht unterschrieben werden. Ausgefüllte Bögen könnten bei der jeweils zuständigen Hauptwohnsitzgemeinde des Unterzeichners eingereicht werden. Um das Volksbegehren zum Erfolg zu führen, werden dem NABU zufolge insgesamt 610.000 Unterschriften gebraucht.