Verbot von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft
Mit dem Ziel, den Arbeitsschutz in der Fleischindustrie zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 20. Mai in Berlin zehn Eckpunkte für das sogenannte "Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft" beschlossen. Die Branche fürchtet verheerende Konsequenzen für den Standort Deutschland.
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Konkret sieht das Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft folgende Inhalte vor:
- Ab 2021 sollen Werkverträge und Leiharbeit in der Fleischindustrie weitgehend verboten werden. Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch sollen ab dem 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. Die gesetzliche Regelung soll für Unternehmen gelten, deren Kerngeschäft das Schlachten und die Fleischverarbeitung sind. Für Betriebe des Fleischerhandwerks soll nach Aussagen von Arbeitsminister Heil eine gesonderte Betrachtung möglich sein.
- Zoll- und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und Gesundheitsämter sollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden.
- Die Bußgelder bei Arbeitszeitverstößen werden von 15.000 auf bis zu 30.000 Euro verdoppelt.
- Es wird eine Pflicht zur digitalen Arbeitszeiterfassung eingeführt.
- Die Bundesländer sollen zu mehr Kontrollen in der Fleischindustrie verpflichtet werden. Dazu soll im Arbeitsschutzgesetz auch eine Überwachungsquote eingeführt werden.
- Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit Unternehmen zu bestimmten Mindeststandards in den Unterkünften verpflichtet werden können.
- Arbeitgeber, die eine Unterkunft für Beschäftigte stellen, sollen zudem verpflichtet werden, die Behörden über Einsatz und Wohnort ihrer ausländischen Arbeitskräfte zu informieren.
- Es soll geprüft werden, ob für alle Beschäftigten eine hinreichende Absicherung für Unfall- und Gesundheitsrisiken besteht. Eventuelle Absicherungslücken sollen geschlossen werden.
- Die Einhaltung des Arbeitsrechts in der Fleischwirtschaft soll durch eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) untersucht werden.
Die Eckpunkte für das Arbeitsschutzprogramm müssen zunächst noch das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat durchlaufen.
Verheerende Konsequenzen für Deutschland
„Wir sind entsetzt über diese falsche und unverhältnismäßige Entscheidung, die verheerende Konsequenzen für den Standort Deutschland haben wird", äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG): "Die Politik nimmt die Schließung von Schlachtereien in Deutschland und damit den Verlust von tausenden Arbeitsplätzen sehenden Auges in Kauf." Nach Ripke gefährdet die heutige Entscheidung eine ganze Branche in ihrer Existenz – die hochmodernen Schlachtereien mit ihren weltweit führenden Standards bei Hygiene und Lebensmittelsicherheit ebenso wie die tierwohlorientiert arbeitenden landwirtschaftlichen Familienbetriebe.
Sollten die Schlachtereien abwandern, werde den deutschen Tierhaltern ihre Existenzgrundlage entzogen – und dem Tierwohl und dem erklärten Wunsch des Verbrauchers nach Fleisch aus kontrollierter deutscher Erzeugung ist ein Bärendienst erwiesen. Das Verbot von Werkverträgen ausschließlich für eine einzige Branche verstoße aus der Sicht des ZDG Sicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Der Geflügelverband hält die Entscheidung für klar verfassungswidrig und lässt dies juristisch überprüfen. In jedem Fall brauche man eine angemessene Übergangsfrist. Das Datum 1. Januar 2021 sei unzumutbar. Die Politik müsse sich jetzt endlich mit der Wirtschaft an einen runden Tisch setzen.