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EU-Öko-Verordnung

Keine Erleichterungen für Biohalter

Mehr Biowaren sollen im Supermarkt zu finden sein und das zu erschwinglichen Preisen. Mit der Änderung der Durchführungsverordnung zur EU-Öko-Verordnung macht es die europäische Regierung den Betrieben allerdings nicht leicht, dieses Ziel zu erreichen.

Veröffentlicht am
BMEL
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Bei einem Treffen des Ausschusses für ökologische Landwirtschaft im Januar konnte eine „Erleichterung für Ökobetriebe“, wie sie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung ausgelobt wurde, aus Sicht der Geflügelwirtschaft nicht erreicht werden. Eigentlich sollten Themen wie die Anzahl der Reduzierung der Sitz­ebenen von vier auf drei für Lege-, Junghennen, Elterntiere und Bruderhähne, die Streichung der Möglichkeit, den Kaltscharrraum auf die Stallfläche anzurechnen, und der geplante Auslauf für Elterntiere mit allen Vertretern der EU-Staaten diskutiert werden.

Übergangszeit deutlich kürzer

Erreicht wurde laut BMEL-Pressemitteilung eine Übergangszeit von drei bzw. acht Jahren, statt der von der Wirtschaft geforderten fünf bzw. zehn Jahre. Finanzielle Investitionen sind in solch einer Zeitspanne kaum zu rechtfertigen. Zu den übrigen Themen hatte keine weitere Diskussion mehr stattgefunden, was angesichts der gravierenden Änderungen enttäuschend ist. Zusätzlich zur Änderung der Durchführungsverordnung tritt 2021 die neue Öko-Verordnung (EU) 848/2018 in Kraft.

Wartezeit für Antiparasitika

Ab Januar 2021 soll dann für alle chemisch-synthetischen allopathischen Arzneimittel eine Wartezeit von 48 Stunden gelten – auch für Antiparasitika. Dies ist angesichts der verpflichtenden Freilandhaltung in der Ökolandwirtschaft ein finanzielles Desaster für Legehennenhalter, sollte es tatsächlich so kommen. Für Impfungen hat die EU-Kommission bereits ein Auslegungsschreiben verfasst, welches die Wartezeit in diesem konkreten Fall aufhebt. Die Geflügelwirtschaft möchte dies auch für Antiparasitika erreichen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Behörden in Deutschland und Brüssel.