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Aviäre Influenza

FLI aktualisiert Risikoeinschätzung

Aufgrund eines seit Jahresbeginn plötzlichen und massiven überregionalen Ausbruchsgeschehens von Hochpathogener Aviärer Influenza (HPAIV) des Subtyps H5N8 in Geflügelbetrieben in Osteuropa wurde die Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) aktualisiert. 

Veröffentlicht am
ZDG/shutterstock.com 
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Unmittelbares Risiko für Deutschland aus Polen

Das Virus, welches zu Ende des Jahres 2019 zunächst in mehreren Regionen in Polen aufgetreten ist, stellt nach wie vor aufgrund der intensiven Handelsbeziehungen zwischen Polen und Deutschland ein unmittelbares Risiko für Deutschland dar. Der Geflügelhandel zwischen Polen und anderen EU-Mitgliedsstaaten ist außerhalb der Schutz- und Überwachungszonen in Polen nicht beeinträchtigt. Dennoch schätzt das FLI die Wahrscheinlichkeit eines direkten Viruseintrags in geflügelhaltende Betriebe durch Lebendtransporte aus Polen als gering ein. Das Risiko einer mittelbaren Virusverbreitung durch kontaminierte Gegenstände, wie Fahrzeuge und Kleidung, sei als mäßig zu betrachten.

Eintragsrisiko der Vogelgrippe durch Wildvögel gering

Das Eintragsrisiko von HPAI-Virusin  Nutzgeflügelbestände in Deutschland durch den direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel wird als gering eingestuft, jedoch weist das FLI auf die Notwendigkeit einer physischen Barriere zwischen den Wildvogelgebieten und den Haltungsorten von Wirtschaftsgeflügel hin. Auch hier sind die mittelbaren Eintragswege ein als hoch eingeschätzter Risikofaktor.Wassergeflügelhalter sind zu hoher Vorsicht angehalten, insbesondere deshalb, da die klinischen Anzeichen bei Wassergeflügel oftmals geringer ausgeprägt seien als bei anderen Geflügelarten und somit eine Aufdeckung der Infektion verzögert sein könne. Hier der Bericht des FLI.

Biosicherheit weiterhin aufrechterhalten

Für die deutschen Geflügelhaltungen gilt daher, höchste Hygienestandards, insbesondere in Bezug auf die Desinfektion von Gegenständen, die mit der Außenwelt in Kontakt kommen, einzuhalten, um einen Viruseintrag in geflügelhaltende Betriebe zu vermeiden. Die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen finden Sie noch einmal in der Checkliste. Auch die Überprüfung des betriebsindividuellen Biosicherheitsstandards anhand der AI-Risikoampel kann bei der Eigenkontrolle der Betriebe unterstützen.