Jahrhundertchance fürs Tierwohl?
Das Plus an Tierwohl, das die teilnehmenden Landwirte der initiative Tierwohl (ITW) ihren Schweinen, Hähnchen und Puten bieten, wird künftig verstärkt über den Markt finanziert und soll noch mehr Tieren zugutekommen. Dadurch soll auch die Einbindung vieler weiterer Tierhalter gefördert werden.
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Für die Schweine sieht das neue Finanzierungsmodell eine Marktlösung für die Mast und einen Übergangsfonds für die Ferkelerzeugung (Sauenhaltung und Ferkelaufzucht) vor.Der teilnehmende Schweinemäster erhält zusätzlich zum Marktpreis einen Tierwohlaufpreis von 5,28 Euro pro Mastschwein. Dieser Betrag ist für alle teilnehmenden Landwirte gleich und wird von der Initiative Tierwohl festgelegt. Er orientiert sich an den ermittelten durchschnittlichen langfristigen Kosten, die bei der Umsetzung der Tierwohl-Kriterien entstehen.
Schweine: Schlachthöfe zahlen Aufpreise an Erzeuger
Die Höhe des Betrags wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Diesen Tierwohl-Aufpreis zahlen die Schlachtunternehmen an die Mäster. Die Schlachtunternehmen verhandeln dann mit den Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels oder anderen Abnehmern bilateral die erforderlichen Aufschläge für Tierwohlfleisch. Die Preisgestaltung in Richtung Verbraucher liegt in der Verantwortung der jeweiligen Lebensmitteleinzelhändler oder anderer Marktbeteiligten zum Beispiel aus der Gastronomie.
Geflügel: Tierwohl wird über Vermarkter vorfinanziert
Wie bei der Schweinemast wird es auch bei Geflügel keinen pauschal vom LEH gefüllten Fonds mehr geben. Die Unternehmen aus dem Handel oder anderen Branchen bestellen bei Geflügelvermarktern die Ware. Ähnlich wie in der Schweinemast wird dann ein fest definierter Aufpreis gezahlt. Allerdings wird dieser nicht direkt an den Mäster, sondern an eine von der ITW beauftragte Clearingstelle entrichtet. Die Mäster erhalten dann über die ITW den Preisaufschlag. Dieser beträgt unverändert einheitlich bei Hähnchen 2,75 Cent, bei Putenhennen 3,25 Cent und bei Putenhähnen 4 Cent pro Kilogramm Lebendgewicht.
Vereinheitlichung der Tierwohlkriterien
Um ein einheitliches Tierwohl-Niveau zu schaffen, wurden die Kriterien der ITW für Schweinehalter vereinheitlicht. Die Schweinehalter werden keine Wahlmöglichkeiten jenseits der Pflichtmaßnahmen mehr haben. Der künftig geltende Kriterienkatalog entspricht weitgehend den aktuell gültigen Grundanforderungen mit Tageslichteinfall, zehn Prozent mehr Platz und umfassenden Maßnahmen zur Tiergesundheit. Allerdings werden die Kriterien „zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial“ und „Raufutter“ zu einem Kriterium zusammengefasst. Raufutter wird damit zur Pflicht. Es hat eine positive Wirkung auf die Tiergesundheit, und die Darreichungsform soll die Funktion eines Beschäftigungsmaterials erfüllen. Bei Geflügel werden sich die Kriterien nicht ändern.