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Düngung

Verbände wollen Kurskorrektur bei DüV

Kurz vor Weihnachten hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium Vorschläge für weitere Einschränkungen zur Düngeverordnung vorgelegt. Heute, am 15. Januar 2020, endet die Anhörungsfrist der Länder und Verbände. Von den Bauernverbänden kommt Protest.
Veröffentlicht am
Essmann/agrar-press
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Der Deutsche Bauernverband hatte sich dazu bereits vor Weihnachten geäußert. Ohne eine konsequent präzise räumliche Abgrenzung der betroffenen Gebiete auf Basis der sogenannten „roten“ Messstellen könne die geplante weitere Verschärfung der Düngeverordnung keinen wirksamen Beitrag zum Grundwasserschutz leisten und sei eine Überregulierung, sagte DBV-Präsident Joachim Rukwied: „Wir brauchen eine Verpflichtung für die Länder zur Binnendifferenzierung. Das steht weder im Widerspruch zu den europäischen Vorgaben noch gefährdet sie das Ziel der Vermeidung von Strafzahlungen für Deutschland“, so Rukwied.

Kosten der neuen Düngeverordnung offen legen

Rukwied forderte überdies, die wirtschaftlichen Folgen der Düngeverordnung für die Landwirtschaft nicht kleinzureden und die Berechnung und Ausweisung der mit der Umsetzung der Düngeverordnung entstehenden Kosten offenzulegen. Die im Entwurf DüV-Novelle berechneten Kosten seien bereits immens, würden aber nicht die mit dem neuen Düngerecht verbundenen Aufwendungen vollends widerspiegeln. Das Thünen-Institut habe die Kosten für die Landwirtschaft auf jährlich mehr als 370 Mio. Euro kalkuliert. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass diese Kosten zum einen zusätzlich zu den bereits mit der Änderung der Düngeverordnung 2017 verbundenen Kosten zu sehen seien, betont der DBV. Zum anderen würden nach Einschätzung des DBV alleine durch erforderliche Zusatzinvestitionen für neue Ausbringungsgeräte und Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger höhere Kosten entstehen. Durch die geplanten Auflagen entstehen zusätzlich weitere Verluste durch Ertragsrückgänge.

Bärendienst am Gewässerschutz

Nach wie vor nicht akzeptabel sei aus Sicht der Landwirtschaft zudem das vorgesehene generelle Düngeverbot zu Zwischenfrüchten. Dem Gewässerschutz wird ein Bärendienst erwiesen, wenn der besonders gewässerschonende Anbau von Zwischenfrüchten aufgrund dieses Verbots einer Düngung im Spätsommer in Frage gestellt wird. Der durch die drastische Ausdehnung von Sperrfristen und Düngeverboten erforderliche Zubau von Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger scheitere derzeit auch am vorhandenen Bau- und Genehmigungsrecht. Handlungsbedarf besteht zudem nach wie vor bei der geplanten pauschalen Deckelung der Düngung unterhalb des Nährstoffbedarfs. Das Prinzip einer bedarfsgerechten Düngung darf nicht einer politischen Symbolik geopfert werden.

Bauernverände in NRW lehnen Entwurf ab

„Den jetzt vorliegenden Entwurf zur Düngeverordnung lehnen die Bauernverbände in Nordrhein-Westfalen ab, betont Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV). Die jetzt geplante Novelle führe zu einem Mehr statt Weniger an Zielkonflikten zwischen Natur- und Klimaschutz auf der einen und Gewässerschutz auf der anderen Seite. „Wenn wir unser Gemüse nicht mehr bedarfsgerecht düngen dürfen, produzieren wir Lebensmittel auf dem Acker, die die Vermarktungsnormen nicht erfüllen und nie den Weg in die Regale finden werden“, so Conzen und führt weiter aus: „Vor diesem Hintergrund wirkt die Kampagne des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Lebensmittelverschwendung wie eine Farce.“ Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs verbaue bedauerlicherweise den Weg für den notwendigen grundsätzlichen Anpassungsbedarf. Deshalb seien Korrekturen in folgenden Details dringend erforderlich:

  • Keine zusätzlichen Auflagen in den bisher unbelasteten Gebieten sowie die Beibehaltung der bisherigen Regelung zur Ausbringung von organischen Düngern.
  • Die Düngung von Zwischenfrüchten in den belasteten Gebieten muss möglich sein.
  • Keine überzogenen Dokumentationspflichten, die zu einem erhöhten Anlastungsrisiko bei vielen kleinen Betrieben führen.
  • Keine Doppelregelungen, insbesondere im Bereich der Düngung auf hängigem Gelände.
  • Die Düngung von Grünland und mehrjährigen Ackergras muss ohne Abschlag auch in belasteten Gebieten möglich sein.
  • Alternative Möglichkeiten der Düngebedarfsermittlung auf Basis von Sensoren und Satellitendaten müssen künftig ermöglicht werden.

Damit diese Veränderungen in das Bundesratsverfahren eingebracht werden können, sieht der rheinische Bauernpräsident die Notwendigkeit, dass NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern Kompromisse auslotet.

Bayerischer Bauernverband: Vorschläge inakzeptabel

„Den Entwurf in der vorliegenden Fassung lehnen wir ab“, machte auch BBV-Präsident Walter Heidl deutlich. Der Umweltausschuss des Bayerischen Bauernverbandes habe in einer detaillierten Stellungnahme herausgearbeitet, dass viele der Vorschläge an der Praxis vorbeigehen, einen fragwürdigen Effekt für den Gewässerschutz hätten oder gar kontraproduktiv für den Umweltschutz wären. Diese Stellungnahme fließt nun in das offizielle Anhörungsverfahren ein. Der BBV kritisiert besonders das geplante Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten sowie den Vorschlag, dass auf Ackerflächen in roten Gebieten künftig nur noch 80 Prozent der von Pflanzen benötigten Nährstoffe ausgebracht werden dürften.

Der Bauernverband fordert überdies ein gesetzgeberisches Moratorium (d. h. Aussetzen weiterer Verschärfungen) für die laufende Umsetzungsphase der EU-Nitratrichtlinie. „Vor Verschärfungen muss geprüft werden, ob unsere Zweifel an den Messergebnissen berechtigt sind, die großräumigen roten Gebiete überhaupt zielführend sind, manche der vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sogar kontraproduktiv für die Umwelt sind und ob das bestehende Regelwerk nicht bereits wirkt", so Heidl. Die Stellungnahmen des BBV finden Sie hier.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat bereits angekündigt, die Grundwassermessstellen überprüfen zu lassen.

Niedersachsen: Landvolk klagt gegen Rote Gebiete

Das Landvolk Niedersachsen will gegen die Ausweisung der Roten Gebiete in Niedersachsen und die damit verbundenen Regelungen der Landesdüngeverordnung  juristisch vorgehen. Mehr dazu finden Sie hier.