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Recht & Gesetz

Rote Gebiete überprüfen!

Das Landvolk Niedersachsen kritisiert die Ausweisung der sogenannten roten Gebiete als „nicht nachvollziehbar“ und fordert die vollständige Überarbeitung des vorgelegten Entwurfs der Düngegesetzgebung.
Veröffentlicht am
Essmann/agrar-press
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Erst 2017 ist die Düngegesetzgebung in Deutschland verschärft worden, jetzt stehen erneut Korrekturen an. Hintergrund ist das von der EU angedrohte Vertragsverletzungsverfahren. Die Bundesregierung hat dazu mit der Begrenzung der Düngung auf 80 % des eigentlichen Bedarfs in bestimmten Regionen die Richtung vorgegeben. Das Landvolk Niedersachsen kritisiert nun die Ausweisung dieser (roten) Gebiete als „nicht nachvollziehbar“ und fordert in seiner Stellungnahme an das Landwirtschaftsministerium die vollständige Überarbeitung des vorgelegten Entwurfs.

Einer raus, alle raus?

Der Verband nennt mehrere Gründe für seine deutliche Kritik. So reiche aktuell beispielsweise in sehr großen Gebieten mit einer Fläche von über 30.000 ha bereits der Wert einer einzigen Messstelle aus, dieses Gebiet insgesamt als „rot“ auszuweisen. Das Land verfahre nach der Devise „one out, all out“ (einer raus, alle raus) und verstößt damit nach Einschätzung des Landvolkes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Vorgehen sei daher unverhältnismäßig und willkürlich, hieß es in der Stellungnahme des Landesbauernverbandes.

Die Bewertung einzelner belasteter Messstellen verzichte auf eine Ursachenanalyse, es werde nicht dargelegt, wer die erhöhten Nitratwerte verursache. Auch daran stoße sich das Landvolk in seiner Stellungnahme. Zusätzlich kritisiere der Verband die Auswahl der Messstellen für das Bewertungsverfahren als nicht ausreichend repräsentativ. So wurden beispielsweise ausschließlich alte Messungen aus den Jahren vor 2014 berücksichtigt.

Das Bewertungsverfahren, nach dem ein Grundwasserkörper bzw. ein Teilgebiet als signifikant mit Nitrat belastet eingestuft werde, sei fachlich nicht zu akzeptieren. Schließlich hinterfragt der Verband, ob die Vorgaben der Grundwasserverordnung eingehalten wurden.

Das Landvolk prüfe nun zusätzlich mit seinen Kreisverbänden, wie es die in der Landesdüngeverordnung festgelegte Gebietsausweisung einer rechtlichen Überprüfung unterziehen lassen könne.