Einigung im Stallbaurecht
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Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht vor, dass für eine Erweiterung von Ställen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen, eine Vorlage eines Bebauungs- bzw. Vorhaben- und Erschließungsplans nicht mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass der Tierbestand nicht erweitert wird. Wer mehr Platz für den bestehenden Tierbestand schaffen will, darf nicht ausgebremst werden, so die beiden Bundesminister. Deshalb müsse klar sein, dass es dafür eine Baugenehmigung gibt, und die Anlage nicht den Bestandsschutz verliert.
"Spät, aber noch nicht zu spät"
„Spät, aber noch nicht zu spät haben sich Klöckner und Seehofer entschlossen, das Bau- und Planungsrecht zu ändern“, so kommentierte der Vorsitzende des Agrar- und Ernährungsforums Oldenburger Münsterland (AEF), Uwe Bartels, die Erklärung beider Minister. Bau- und Planungsrecht, das Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sowie das Umweltverfahrensrecht haben umbauwillige Betriebe ausgebremst.
Dabei dürfte es aber allein nicht bleiben. Auch die Widersprüchlichkeit zwischen den Umweltgesetzen und den Tierwohlverbesserungen, z. B. TA-Luft, müssten schleunigst ausgeräumt werden. Dazu gebe es von Ministerin Klöckner lediglich unverbindliche Ankündigungen. Auch hier lägen wie beim Baurecht die Änderungswünsche von Wissenschaft und Wirtschaft seit Längerem auf dem Tisch.
Statements der Minister und Video online.