Klöckner will Ausstiegstermin bis Ende 2021
Auf einem Treffen mit Vertretern der Geflügelwirtschaft, des Tierschutzes und des Handels in Berlin hat Bundesagrarministerin Julia Klöckner deutlich gemacht, dass sie am politischen Ziel eines flächendeckenden Ausstiegs aus dem Kükentöten bis Ende 2021 festhält, dies im Zweifel auch per Gesetz.
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Die Geflügelwirtschaft hatte im Vorfeld des Termins ein detailliertes Konzept mit dem ambitionierten Ziel erarbeitet, durch eine Kombination verschiedener Ansätze bis 2022 im Vergleich zu heute über 50 % weniger Hahnenküken zu töten. Dieses Konzept hat Agrarministerin Julia Klöckner nicht akzeptiert. Innerhalb von vier Wochen erwartet sie von der Wirtschaft eine branchenübergreifende Vereinbarung, die den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) einbezieht und ein festes Datum für den Komplettausstieg aus dem Kükentöten bis spätestens Ende 2021 benennt.
Große Bereitschaft für Branchenlösung
Spitzenvertreter der Branche machten im Gespräch mehrmals deutlich, dass auf seriöser wissenschaftlicher Grundlage ein Komplettausstieg bis Ende 2021 aus heutiger Perspektive nicht zugesagt werden kann und dass es für Lösungsansätze im Sinne einer Brückentechnologie (Hyperspektralanalyse) eine ausdrückliche politische Akzeptanz für eine Geschlechtsbestimmung am 13. Bruttag braucht. Alle Beteiligten aus Wirtschaft und Handel zeigten große Bereitschaft, an einer branchenübergreifenden Lösung zu arbeiten, die eine Selbstverpflichtung des deutschen LEH einschließt. Kurzfristig werden auf Einladung des ZDG – Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft branchenübergreifende Gespräche mit der Aufgabe stattfinden, einen Vorschlag für Bundesministerin Klöckner zu erarbeiten.
Der politische Druck wächst
Zur Mitte der Legislaturperiode, dem im Koalitionsvertrag festgehaltenen Zeitpunkt für den Ausstieg aus dem Kükentöten, meldeten sich die Tierschutzbeauftragte der SPD-Fraktion, Susanne Mittag, und Dr. Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, zu Wort. Mittag forderte die Ministerin dazu auf, schnell einen Termin für den Ausstieg zu setzen und ihn noch dieses Jahr rechtlich festzumachen. Das Bundesverwaltungsgericht habe nur wegen der Beteuerungen, dass demnächst Technik zur Geschlechtsbestimmung im Ei verfügbar sei, kein sofortiges Verbot des Kükentötens ausgesprochen. Tackmann hält es mit Blick auf das Staatsziel Tierschutz für falsch, „für ein paar Cent geringere Produktionskosten“ männliche Eintagsküken weiter zu töten. Das Gerichtsurteil setze Regierung und Koalition unter Druck. „Die Geflügelhaltung braucht einen klaren Zeitplan zum Ausstieg und verlässliche Rahmenbedingungen“, so die Politikerin. In Lösungen wie der Geschlechtsbestimmung im Ei sieht sie nur eine Übergangslösung. Man solle auf tierschutzgerechte Alternativen wie Zweinutzungshühner oder Bruderhahninitiativen setzen.