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Haltung schnabelungekürzter Puten

Dringend Lösungen gesucht

Auch bei Puten will die Branche langfristig auf das Schnabelkürzen verzichten. Projekte wie die MuD Tierschutz haben aber bewiesen, dass es noch notwendig ist – eine Bestandsaufnahme. Ein Interview mit Inga Garrelfs, LLH Hessen, und Dr. Eva Moors, LAVES Niedersachsen.
Veröffentlicht am
LLH, Privat
DGS: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Schnabelkürzen in der Brüterei vorerst noch durch die zuständigen Veterinärbehörden erlauben zu können? Dr. Eva Moors: Das Schnabelkürzen stellt nach deutschem Tierschutzrecht eine Amputation dar, die grundsätzlich verboten ist. Nur wenn der Tierhalter glaubhaft darlegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung zum Schutz der Tiere unerlässlich ist, kann die zuständige Veterinärbehörde das Kürzen der Schnabelspitze im Einzelfall erlauben. Die Unerlässlichkeit ist dann gegeben, wenn die nach aktuellen Erkenntnissen möglichen Faktoren für Federpicken und Kannibalismus so weit wie möglich ausgeschlossen wurden und dennoch die Gefahr des gegenseitigen Bepickens besteht....
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