Bodenmarkt soll transparenter werden
Um die Transparenz auf den landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu verbessern und der landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen Vorrang einzuräumen, hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Veränderung des Gesetzes über die Preisstatistik beschlossen.
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Der Gesetzentwurf soll die notwendige nationale Rechtsgrundlage schaffen, um Datenanforderungen aus europäischen Verordnungen zur Preisstatistik zu erfüllen und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.
Wer kauft bzw. verkauft das Land?
Das Bundesagrarministerium hat sich dabei vor allem bei den Regelungen zur Statistik über die Kaufwerte landwirtschaftlicher Grundstücke eingebracht. Auf seine Initiative hin wird im Rahmen der Erhebung über die Kaufwerte solcher Grundstücke zukünftig zusätzlich erhoben werden, ob Verkäufer sowie Käufer Landwirte sind oder nicht.
Darüber hinaus soll zukünftig die getrennte Erfassung und Ausweisung von Kaufwerten für Ackerland und Dauergrünland zum festen Bestandteil der Veröffentlichungen der Kaufwertestatistik gehören. Bislang werden Kaufpreise lediglich für die Fläche landwirtschaftlicher Nutzung insgesamt ausgewiesen.