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Düngung

Ministerien wollen Verordnung verschärfen

Die Bundesregierung will bei ihren Vorschlägen zur Änderung der Düngerverordnung nachlegen. Das haben die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze bei einem Treffen mit den zuständigen Landesministern sowie Verbandsvertretern vergangene Woche in Berlin angekündigt.

Veröffentlicht am
Kristian Kirk/Colourbox
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Die Bundesregierung hofft damit, einer Verurteilung im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie zu entgehen und massive Strafzahlungen abzuwenden. Klöckner und Schulze werden  nach Brüssel reisen und dort ihre nachgebesserten Vorschläge präsentieren.

Auflagen und Sperrfristen verschärfen sich

Nach dem Treffen mit den Bundesministerinnen Klöckner und Schulze erwartet Hauptgeschäftsführer des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. (DRV) Dr. Henning Ehlers erhebliche Einschnitte für die Landwirtschaft durch verkürzte Sperrfristen für die Ausbringung von Gülle und Festmist sowie verschärfte Auflagen für die mineralische Düngung in Hanglagen.

Mit Sorge sieht auch Eberhard Hartelt, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes und Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, die Planung von Bund und Ländern für ein generelles Düngeverbot zu Zwischenfrüchten. Ein Verbot der Düngung nicht nur im Herbst, sondern auch im Spätsommer stelle die besonders gewässerschützende Maßnahme des Zwischenfruchtanbaus in Frage und sei damit kontraproduktiv. Zudem würden hiermit viele Betriebe gezwungen, die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger kurzfristig massiv auszudehnen – und das bei großen Hindernissen im Bau- und Genehmigungsrecht. „Diese unlösbare Situation wird viele kleine und mittlere Tierhalter in den Ausstieg treiben“, so Hartelts Einschätzung.

Nach wie vor nicht ausgeschöpft sind die Möglichkeiten zur präziseren regionalen Abgrenzung der betroffenen Gebiete, um die strengeren Regelungen im Düngerecht gezielt dort zur Anwendung zu bringen, wo noch Probleme bestehen. Zudem müsse es eine Möglichkeit für Betriebe geben, von den strengeren Regelungen für nitratsensible Gebiete ausgenommen zu werden, wenn beispielsweise anhand der Nährstoffbilanz belegt werde, dass der Betrieb gewässerschonend wirtschaftet. Es sei nicht akzeptabel, pauschal alle Betriebe in einem nitratsensiblen Gebiet mit verschärften Auflagen zu überziehen, nur weil Bund und Länder die Arbeit einer differenzierteren Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete scheuen, kritisiert Hartelt.