Versiegelte Flächen mangelhaft kompensiert
Wenn bei Baumaßnahmen irreversibel in die Natur eingegriffen wird, muss dieser Eingriff kompensiert werden. Forschende der Uni Freiburg evaluieren, wie südbadische Gemeinden diesen baurechtlichen Ausgleichsverpflichtungen nachkommen.
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Prof. Dr. Albert Reif, Jessica Rabenschlag, Nicolas Schoof und Jochen Schumacher von der Professur für Standorts- und Vegetationskunde der Universität Freiburg haben am Beispiel von neun Gemeinden in Südbaden untersucht, ob jene diese Ausgleichsverpflichtungen realisieren: Nur in etwa 70 Prozent der Fälle kommen die Kommunen dem bestehenden Recht nach. Die Forschenden stellen ihre Studie in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „Naturschutz und Landschaftsplanung“ vor.
„Die Umwandlungen von Nicht-Siedlungs- und -Verkehrsflächen in neue Siedlungs- und Verkehrsflächen sind eine wesentliche Ursache für den Verlust an Biodiversität“, erklären die Freiburger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Studie. Die unvollständig umgesetzte Gesetzeslage füge sich in ein gesamtdeutsches Bild. Das Fallbeispiel zeige, formuliert das Team, dass Verantwortliche die Ausgleichsverpflichtungen nur mangelhaft realisieren: „Dies ist ein weiteres Indiz dafür, dass die Eingriffs-Ausgleichsregelung in Deutschland häufig nicht die juristischen und naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt, weil die Verursacher des Baueingriffs ihr nicht adäquat nachkommen.“
Zudem fand das Team der Albert-Ludwigs-Universität heraus, dass die Verantwortlichen nur in ganz wenigen Fällen übergeordnete, naturschutzfachliche Qualitätsziele effektiv erfüllten, die mehrheitlich ebenfalls rechtlich zwingend erforderlich sind.