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Tierwohllabel

Umweltministerium soll Vetorecht erhalten

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat nun einen Gesetzentwurf „zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens“ vorgelegt.

Veröffentlicht am
Kathrin Iske
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die konkreten Anforderungen für die Tierhaltung per Rechtsverordnung und "im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit" regeln soll. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.

Die vorgesehene Einwilligung des Umweltministeriums stieß laut Pressestimmen bei Bauernpräsident Joachim Rukwied auf großen Unmut: Was in dem Gesetzentwurf stehe, komme einem "Offenbarungseid" des Ministeriums gleich. Wenn solche Vorgaben nur noch "im Einvernehmen" mit dem Umweltressort festgelegt werden könnten, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitze, habe er "große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis", warnte Rukwied.

Das Agrarministerium habe dagegen auf übliche Abstimmungen zwischen Ressorts verwiesen. "Das Tierwohlkennzeichen-Gesetz soll auch dazu dienen, das Image der Landwirtschaft zu verbessern", sagte Staatssekretär Hermann Onko Aeikens. "Dazu tragen derartige Einlassungen sicher nicht bei."