Klöckner: Tiertransporte bei zu hohen Temperaturen sind nicht erlaubt
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Julia Klöckner ermahnte die Bundesländer, die in 2017 und 2018 Jahr durch Tiertransporte bei überhöhten Temperaturen aufgefallen waren, sich an geltendes Recht zu halten und die Kontrollen zu verschärfen. Für die Durchsetzung von tierschutzrechtlichen Vorschriften sind verfassungsrechtlich die Länder zuständig. Sie sind daher auch verantwortlich für die Zulassung bzw. Nichtzulassung von solchen Transporten.
EU-Tierschutztransportverordnung einheitlich anwenden
Im Rahmen der Tagung des Rates für Landwirtschaft und Fischerei am 15. Juli 2019 forderte Julia Klöckner eine einheitliche Anwendung der EU-Tierschutztransportverordnung und wurde diesbezüglich auch bei der Europäischen Kommission aktiv. Zudem wurden deutsche Veterinärzertifikate für Schlachttiere mit Drittstaaten widerrufen und mit den zuständigen Bundesländern alle Transporte aus dem Hochsommer 2017 und 2018 in die Türkei aufgearbeitet, bei denen der Verdacht nahelag, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde.
Datenbank für Routen entwickeln
Bei der jüngsten Agrarministerkonferenz wurde beschlossen, gemeinsam mit den Ländern eine Datenbank für Routen für Transporte in Drittstaaten zu entwickeln. Darin sollen die Länder Informationen über Transportrouten teilen können, etwa, zu der Frage, ob es entlang einer Route ausreichend Versorgungsstationen gibt. Diese Datenbank ist ein weiterer Baustein, der helfen soll, Tiertransporte tierschutzgerecht durchzuführen. Die Datenbank soll Grundlage für die Veterinäre vor Ort sein, um die Plausibilität von Transportplanungen besser bewerten zu können.
Im Mai 2019 fand die Auftaktsitzung der für die Einrichtung der Datenbank gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin statt. Es gilt, die technische Anbindung an bereits etablierte Systeme zu klären, um eine rasche Entwicklung voranzutreiben. Das Friedrich-Loeffler-Institut arbeitet eng mit den Ländern und dem Bund zusammen, um eine praktische Anwendungsoberfläche zu schaffen. Es geht auch um die Frage, welche Informationen in die Datenbank einfließen werden. Hier könnte es sich zum Beispiel um den genauen Standort der Versorgungsstation, der Art und Anzahl an Stallungen für bestimmte Tierarten und Kontaktdaten der Stationen handeln. Die Datenbank ist ein System, das den Ländern zur Verfügung stehen wird, diese Thematik steht jedoch nicht im Zusammenhang mit Abfertigungsspuren an Grenzkontrollstellen.