Ripke warnt vor den Folgen eines wachsenden Höfesterbens
Der Vorsitzende des Landesverbandes Niedersächsische Geflügelwirtschaft, Friedrich-Otto Ripke, hat auf der Mitgliederversammlung seines Verbandes am 19. Juni 2019 in Visbek auf besorgnisererregende Entwicklungen auf dem Land hingewiesen.
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"Das Jahr 2019 wird für die Politik ein Jahr der Entscheidungsnotwendigkeiten und Bekenntnisse für oder gegen eine nachhaltige Zukunftssicherung unserer Höfe, Familien und Unternehmen der Ernährungswirtschaft!“ Das verdeutlichte der NGW-Vorsitzende Friedrich-Otto Ripke in Visbek. Schließlich würden 70 % der Bevölkerung auf dem Land leben. Wissenschaftlich gesicherte Fakten müssten wieder Basis für Entscheidungen werden. Dafür müssten Politiker wie Medien Verantwortung übernehmen. Immer weniger Betriebsnachfolger und zunehmenes Höfesterben seien die logische Folge mangelnder Wertschätzung und zunehmender Risiken in der Landwirtschaft. „Das nicht zur Kenntnis zu nehmen, wird schwerwiegende Folgen für unsere Ernährungssicherung, unseren Lebensmittelstandard, für angestrebte Tierwohl-Fortschritte und den Trend nach Lebensmitteln aus der Region haben“, so Ripke.
Die aktuellen Selbstversorgungsgrade sinken, warnte Ripke. Sie liegen bei Eiern bei 69 %, bei Putenfleisch bei 73 % und bei Masthähnchen bei 98 %. Importe nehmen weiter zu, in der Regel als Billigware aus osteuropäischen und Drittländern.
Im Rahmen der Nationalen Nutztierstrategie sollten Praxis, Wissenschaft, Verbände und Politik einen Zukunftsplan für die deutsche Nutztierhaltung entwickeln. Das müsse rasch geschehen. Konkret schlägt der NGW-Vorsitzende vor:
- Ländervorschläge zur Umsetzung von mehr Tierwohl mit den staatlich geförderten Modell- und Demonstrationsbetrieben (MuD) zusammenführen und in bundesweite Haltungsempfehlungen umsetzen. Dabei sind die vom Bund vorgeschlagenen wissensbasierten Datenbanken und Bundeskompetenzzentren für Rind, Schwein und Geflügel zu nutzen. Zielführend sei auch die Förderung von „Ställen der Zukunft“ in MuD-Betrieben und von „Experimentierställen“, um unter Einbindung der Kammern, Versuchsanstalten sowie Verbände Fakten zu schaffen.
- Mehr Tierwohl braucht Stallum- und -neubauten, dafür sind intelligente Lösungen im Umweltrecht nötig (z. B. Öffnungsklausel TA Luft). Messprogramme für Ammoniak, Geruch und Bioaerosole sind aufzulegen, um bundeseinheitliche Vorgaben für Baugenehmigungen zu schaffen.
- Mehrkosten sind über gezielt an die Tierwohlstufen angepasste Verbraucherpreise (Marktlösung) zu erstatten. Dies ist mit einer Herkunftskennzeichnung zu verbinden.
- Grundlage müsse eine mehrstufige Tierwohlkennzeichnung sein. Jegliche Kennzeichnung funktioniere nur mit Nämlichkeit, das heißt, mit Rückverfolgbarkeit der gelabelten Lebensmittel bis zur Farm. Neben dem freiwilligen staatlichen Tierwohllabel ist eine verbindliche staatliche Haltungs- und Herkunftskennzeichnung zu diskutieren.
- Ökonomische und rechtliche Grundlagen müssen Tierwohlfortschritte praktisch möglich machen unter Einbeziehung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und ausreichender Planungs- und Abschreibungszeiträume. Rechtsgrundlagen sind dafür von der Bundesregierung aktiv in europäische Richtlinien einzubringen. Die deutsche EU- Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 bietet dazu Gelegenheit.
Den ausführlichen Wortlaut der Vorschläge des NGW-Vorsitzenden Friedrich-Otto Ripke zum Erhalt der Nutztierhaltung in Deutschland finden Sie im Download.