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Düngung

Neuer Kompromiss zur DüV

Die Bundesregierung hat sich nach Konsultationen mit Bundesländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt.

Veröffentlicht am
Kristian Kirk/Colourbox
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Die Länder wurden einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. In den besonders mit Nitrat belasteten „Roten Gebieten“ schlägt die Bundesregierung nun diese Maßnahmen vor:

  • Reduzierung der Düngung um 20 % im Betriebsdurchschnitt, zusätzlich gibt es eine Mengenobergrenze von 170 kg N/ha/Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen. Betriebe sollen selbst entscheiden können, welche Kulturen sie in diesen Gebieten nach maximalem Bedarf düngen und wo auf anderen Flächen weniger gedüngt werden soll.
  • Eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in belasteten Gebieten nicht erlaubt ist.
  • Größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 m bei einer Hangneigung über 15 % und von 2 m bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 % (bislang pauschal 5 m in hängigem Gelände).
  • Extensiv wirtschaftende Landwirtschafts- und Ökobetriebe, die weniger als 160 kg N/ha/Jahr und davon maximal 80 kg mineralisch düngen, sollen von der Reduzierung der Düngung und der Mengenobergrenze freigestellt werden. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger geringer sein soll. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Dünge­bedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.

Die Vorschläge gehen nun an die EU-Kommission. Sie sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden. 

Kritik vom Bauernverband

Der Deutsche Bauernverband sieht den neuen Kompromiss kritisch. Die pauschale Kürzung der Düngung um 20 % in nitratsensiblen Gebieten verlasse das Grundprinzip der Bedarfsdeckung landwirtschaftlicher Kulturen mit Nährstoffen, sei weder fachlich zu begründen noch von der EU gefordert worden. Zusätzliche Auflagen müssten in den Gebieten belasteter Grundwassermessstellen greifen und nicht pauschal in riesigen Grundwasserkörpern. Es müsse endlich eine differenziertere Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete vorgenommen werden, so der DBV.