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Vortragstagung

Nicht aus der Luft gegriffen

Zum 60-jährigen Jubiläum der LSL Rhein-Main und der Lohmann Tierzucht trafen sich abermals Experten und Praktiker im Kloster Nimbschen (Sachsen). Sie diskutierten aktuelle Herausforderungen der Branche, wie die Novellierung der TA Luft, den Klimawandel und den Neueinstieg vieler Mobilstallhalter.

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Zusammen seit 60 Jahren ein gutes Team: Die LSL Rhein-Main  und die Lohmann Tierzucht (LT) (v. l.): Dr. Georg von Bitter (LSL), Falk und Jürgen Schuster (LSL), Jörg Heier (LT) und  Tobias Ferling (LSL).
Zusammen seit 60 Jahren ein gutes Team: Die LSL Rhein-Main und die Lohmann Tierzucht (LT) (v. l.): Dr. Georg von Bitter (LSL), Falk und Jürgen Schuster (LSL), Jörg Heier (LT) und Tobias Ferling (LSL).Anja Nährig
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In den 55 sächsischen Legehennenbetrieben mit 3 000 und mehr Legehennenplätzen wurden 2018 insgesamt 964,8 Mio. Eier erzeugt, 52,1 Mio. Eier (5,7 %) mehr als im Vorjahr. Dies sei der höchste Wert der in Sachsen produzierten Eier seit 2008 gewesen. Der Anteil an der deutschen Erzeugung belief sich auf 7,8 %. Damit bleibe Sachsen nach Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern viertgrößter Eierproduzent aller Bundesländer. Die sächsische „Durchschnittshenne“ legte 2018 knapp 309 Eier.

Gerold Blunk aus dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zeigte sich stolz bezüglich der Produktionsleistungen im Freistaat. Trotzdem warnte Blunk, der selbst Landwirt im Nebenerwerb ist, aber auch vor den Problemen für die Branche, die insbesondere aus der Novellierung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) und der schon jetzt Konflikt behafteten Düngeverordnung (DüV) entstehen. Daher sei es nur logisch, dass das Land Sachsen eine ökonomische Folgen-abschätzung vor der Einführung neuer Verordnungen fordere. Blunks Meinung nach hätte die Umsetzung der Verordnungen mit dem derzeitigen Stand nicht nur negative Auswirkungen auf  große Neubauten, sondern auch auf kleinere bestehende Tierhaltungen.

Unzufrieden mit Umweltverordnungen

Dass man dieser Warnung nur beipflichten könne, schob der studierte Landwirt und Vorsitzende des Geflügelwirtschaftsverbandes (GWV) Hessen, Michael Herdt, prompt nach. „Mir macht mein Job derzeit keinen Spaß mehr“, gab er enttäuscht zu. Mit dem Wissen und den Erfahrungen seines Ingenieur-büros ausgestattet, erklärte er anschaulich die Auswirkungen einer neuen TA Luft speziell auf die geflügelhaltenden Betriebe. 

So habe die Novelle erhebliche Konsequenzen für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen. Das betreffe zum einen Legehennenhaltungen schon im vereinfachten Verfahren über 15 000 Tierplätze (TP) sowie Junghennen und Mastgeflügelbetriebe mit mehr als 30 000 TP. Kleinere Betriebe werden „nur“ nach Baurecht beurteilt, deren Bedingungen relativ harmlos und für die Tierhalter erfüllbar seien. Erheblich höher liege die Messlatte bei den nach BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen. 

Der letzte, neue und unerwartete Referentenentwurf zur Novellierung der TA Luft wurde am 26. Juli 2018 vom Bundesumweltministerium vorgelegt, welcher jedoch kaum Änderungen zum Entwurf von 2016 enthielt. Trotz der ca. 1 200 Seiten starken Einwände aus der gesamten Wirtschaft (denn die TA Luft gilt nicht nur für die Landwirtschaft), hatte das Ministerium es bis 2018 nicht geschafft, die zu langen und nicht mehr verständlichen wie auch die im Vergleich zur europäischen Fassung deutlich verschärften Regeln ordentlich zu überarbeiten, führte der Agraringenieur aus. 

Klare Nachteile für heimische Erzeuger 

Das erklärte Ziel der TA Luft sei, so Herdt, die Stickstoffemissionen aus der Landwirtschaft zu mindern. So würden neue Emissionsfaktoren für die Produktionszweige der Tierhaltung festgelegt...

Der ganze Beitrag ist im DGS-Intern 20/2019 nachzulesen.