Ferkelkastration mit Sachkundenachweis
Die Bundesregierung schafft die Voraussetzungen fürden Eingang der Ferkelkastration unter Isoflurannarkose in die landwirtschaftliche Praxis. Die "Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen" (FerkBetSachkV) ermöglicht die Durchführung der Vollnarkose mit Isofluran durch den Landwirt oder andere sachkundige Personen.
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Um den Sachkundenachweis zu erlangen, müssen zunächst Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehören:
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- erforderliche Zuverlässigkeit,
- einschlägige Berufsausbildung bzw. ein einschlägiges Studium oder berufliche Erfahrung im Umgang mit Ferkeln.
Zudem sieht die Verordnung folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Nachweises vor:
- einen theoretischen Lehrgang,
- eine theoretische Prüfung im Anschluss an den Lehrgang,
- eine Praxisphase unter Anleitung eines fachkundigen Tierarztes im Anschluss an den theoretischen Teil,
- eine praktische Prüfung im Anschluss an die Praxisphase.
Zum weiteren Zeitplan: Die Verordnung wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet und soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.