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Stallemissionen

Richtlinie zu Bioaerosolen überarbeitet

Richtlinie VDI 4255 Blatt 2 zeigt, wie sich Emissionen für Mensch und Tier im Stall und in der Abluft minimieren lassen.

Veröffentlicht am
Krick / agrar-press
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Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) hat seine Richtlinie VDI 4255 Blatt 2 „Bioaerosole und biologische Agenzien – Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung – Übersicht“ überarbeitet und veröffentlicht.

Darin wird gezeigt, wie Emissionen im Stall und in der Abluft minimiert werden können. Die Luft in den Nutztierställen enthält eine Vielzahl von Verunreinigungen, die sowohl gasförmig als auch partikelförmig sein können. Im VDI 4255 Blatt 2 werden Bioaerosolquellen und mögliche Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft benannt. Die Richtlinie bezieht sich vor allem auf immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Tierhaltungsanlagen im Sinne der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (4. BImSchV).

Während sich die Richtlinie VDI 4255 Blatt 2 ausschließlich mit Bioaerosolen befasst, werden andere Komponenten wie z. B. Ammoniak, Gerüche und Staub in der Richtlinie VDI 3894 Blatt 1 „Emissionen und Immissionen aus Tierhaltungsanlagen – Haltungsverfahren und Emissionen – Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde“ behandelt (174,40 Euro).

Herausgeber der Richtlinie VDI 4255 Blatt 2 „Bioaerosole und biologische Agenzien – Emissionsquellen und -minderungsmaßnahmen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung – Übersicht“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) - Normenausschuss. Die Richtlinie ersetzt den Entwurf von Dezember 2017 und ist zum Preis von 113,50 Euro beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Onlinebestellungen sind hier möglich. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.