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Bundesverband Bäuerliche Gänsehaltung

Rein in den Stall, raus aus dem Stall

Seit dem Erlass der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) 2007 sind die Gänsehalter verunsichert, was die gesetzeskonforme Unterbringung ihrer Tiere anbelangt. Ist bald eine Klärung in Sicht?

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Nährig
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Wie ein Damoklesschwert hinge die Verordnung zum Schutz gegen Geflügelpest mit dem §3 über den Gänsehaltern – denn eine für Wildvögel unzugängliche Fütterung sei für die meisten Betriebe kaum umsetzbar. Auch die Aufstallungpflicht im Falle eines Ausbruchs der Aviären Influenza (AI) würde neben der existenzbedrohend schlechten Rentabilität die tiergerechte und als bäuerlich deklarierte Haltungsform infrage stellen, fasste Lorenz Eskildsen, Vorsitzender des Bundesverbandes Bäuerliche Gänsehaltung e. V. (BBG) am 13. März 2019 in Berlin zusammen.

Auf der alljährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung brannte erneut das Thema Freilandhaltung im Kontext der GeflPestSchV auf.

Branchenrelevantes Gerichtsverfahren

Welche Schwierigkeiten Gänsehaltern in einer sehr strengen und auf Ausnahmen nicht eingestellten Auslegung der GeflPestSchV durch das Vetereinäramt entstehen, bekommt derzeit Mathias Mösenthin stark zu spüren. Der Landwirt aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld verfolgt mittlerweile mehrere juristische Auseinandersetzungen mit der Veterinärbehörde, wobei er eigentlich nur – wie seine Berufskollegen auch – die Gänse tiergerecht halten möchte. Glücklicherweise erfährt Mösenthin viel Solidarität – finan­ziell und mental – durch die Mitglieder des BBG, aber auch durch den Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, und somit von den meisten heimischen Wirtschaftsgeflügelhaltern. Schließlich könnte sein Verfahren nicht nur für Gänsehalter, sondern auch für den gesamten Freilandsektor – Öko eingeschlossen – relevant sein.

Tierschutzplan formuliert freiwillige Verordnung

Unterdessen wird in Niedersachsen im Rahmen des dortigen Tierschutzplans eine freiwillige Gänsehaltungsvereinbarung ausgearbeitet. Hier wirken Tierhalter, Verbände, Wissenschaft und NGO’s zusammen, um ein möglichst tiergerechtes und praktisch umsetzbares Regelwerk für die Gänse zu schaffen. Aber auch hier zeigt sich, dass gerade der Punkt AI Kopfzerbrechen verursacht. „Deshalb sind alle Freilandgeflügelhalter angesprochen, Vorschläge für Haltungsoptionen in einem Tierseuchenfall einzureichen“, rief Dieter Oltmann, Geschäftsführer des NGW – Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft, seine Berufskollegen zur Mitarbeit auf.

Der Tierschutzplan Niedersachsen gilt bundesweit als richtungsweisend und die Fertigstellung der freiwilligen Vereinbarung zur Gänsehaltung wird Mitte des Jahres erwartet. Umso wichtiger erscheint es, hier die Weichen für eine zukunftsfähige Freilandgänsehaltung zu legen. Denn noch liegt in Deutschland der Selbstversorgungsgrad mit Gänsefleisch bei nur 16  %. Und was die Geflügelhalter in Niedersachsen erstreiten, hilft am Ende auch dem Gänsehalter in Sachsen-Anhalt.