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Recht & Gesetz

Verfahren zur Biohaltung abgewendet

Das Brüsseler Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des nicht hinreichenden Zugangs zum Freiland für Ökoelterntiere wurde abgewendet. Berlin kündigte an, die Kritikpunkte zeitnah abzustellen.

Veröffentlicht am
Elisabeth Spiwoks
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Wie der Nachrichtendienst Agra-Europe am 8. März 2019 aus EU-Kommissionskreisen erfuhr, wird es wohl nicht zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen des unzureichenden Zugangs zu Freiland für Eltern­tiere in der ökologischen Hühnerhaltung kommen. Als Grund wurde die Ankündigung Berlins genannt, die Brüsseler Kritikpunkte zeitnah abstellen zu wollen. Das bedeutet, dass die Bundesländer, in denen die Elterntiere für die ökologische Bruteiproduktion bislang auch in überdachten Ausläufen gehalten werden dürfen, dies bald untersagen könnten. 

Kritik kommt von den Ökoverbänden

Der Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, hat diesen Vorgang erneut deutlich kritisiert. Sollte es in Deutschland tatsächlich bald vorgeschrieben sein, Elterntiere in der ökologischen Hühnerhaltung ausschließlich mit Grünauslauf halten zu dürfen, würde dies einen gravierenden Rückschritt für die heimischen Ökozüchter bedeuten. Diese hätten bereits mit Erfolg wertvolle Zuchtlinien aufgebaut. Überdies mache ein Verbot insofern wenig Sinn, da im Zuge der neuen EU-Ökoverordnung, die 2021 in Kraft treten solle, derzeit neue Regeln für die Ökoelterntierhaltung erarbeitet würden, erklärte Röhrig. Hier biete sich dem Gesetzgeber noch die Chance, „gute Regeln“ für die Elterntierhaltung zu erlassen, die auch die Möglichkeit von überdachten Ausläufen enthalten sollten. 

Einzelfallentscheidungen trotzdem möglich 

Unabhängig davon geht der BÖLW-Geschäftsführer davon aus, dass Amtsveterinäre im Einzelfall weiterhin eine überdachte Bruteiproduktion im Ökolandbau vorschreiben werden, um allgemeine EU-Vorgaben für die Bruteiererzeugung zu erfüllen, z. B. Hygienevorschriften. Die EU-Kommission hatte kritisiert, dass in einigen Bundesländern Deutschlands die Elterntiere in der ökologischen Hühnerhaltung nicht hinreichend Zugang zu Freiland haben, wie es nach Einschätzung der Kommission gemäß EU-Recht vorgeschrieben sei. Sollte Brüssel ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren starten und Deutschland die vorgebrachten Vorwürfe nicht ausräumen oder abstellen, wäre am Ende eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg möglich. Dann könnten der Bundesrepublik hohe Strafzahlungen drohen.