Umsetzungskonzept für Brandenburg
Das Brandenburger Agrarministerium und das Verbraucherschutzministerium haben am 26. Februar 2019 ihr gemeinsames Konzept zur weiteren Umsetzung des Tierschutzplans Brandenburg vorgelegt.
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Das Landwirtschaftsministerium (MLUL) betonte, dass Brandenburg eines der ersten Bundesländer sei, das einen eigenen Tierschutzplan aufstelle. Mitte Dezember 2017 wurde ein ausformulierter Entwurf des Plans vorgestellt. Insgesamt umfasst das Papier 144 Handlungsempfehlungen, die für das nunmehr vorliegende erste Umsetzungskonzept nach Prioritäten, Machbarkeit und Finanzierung geordnet wurden. Für beide Ministerien ergeben sich verschiedene Handlungsschwerpunkte.
Bündelung der Maßnahmen über das Agrarressort
„Hohe Priorität“ besitze laut Landwirtschaftsministerium die Umstellung der Haltung von Zuchtsauen im Deckzentrum oder im Abferkelbereich. Bei Umstellungsinvestitionen solle ein Zuschuss von 30 % der Bemessungsgrundlage gewährt werden. Daneben will das Ressort Modell- und Demonstrationsbetriebe suchen und finanziell unterstützen, die tiergerechte Produktionsverfahren im Betrieb umsetzen und Einblick in ihre Betriebsabläufe geben. Ziel sei die Bündelung von Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls in allen Bereichen der Nutztierhaltung. Außerdem will sich das Agrarressort im Rahmen der Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) für die Lösung des Konflikts einsetzen, wenn Anforderungen des Umweltschutzes wie die Verminderung von Stickstoffemissionen die Umsetzung von Bauvorhaben verhindern, die den Forderungen nach mehr Tierschutz entsprechen.
Einheitliche und konkrete Rechtsauslegung
Das Verbraucherschutzministerium hat sich den weiteren Angaben zufolge mit den Forderungen nach einer Gesetzesverschärfung durch entsprechende Änderungen der Tierschutzgesetzgebung beziehungsweise mit einer einheitlichen und konkreten Rechtsauslegung per Erlass auseinandergesetzt. Es will sich für mehr und nachhaltigeren Tierschutz einsetzen, unter anderem durch Facharbeit in Bund-Länder-Arbeitsgruppen und durch entsprechende Voten der Ländergremien. Ferner wird die Einrichtung eines Tierschutzberatungsdienstes gefordert. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, den Tierhaltern eine unabhängige Beratung zu gewähren, um das Tierwohl und den Tierschutz zu verbessern. Im Doppelhaushalt 2019/20 wurden zunächst drei Stellen für diesen Dienst beschlossen. Es ist vorgesehen, noch in diesem Jahr den Beratungsdienst für die Tierarten Schwein und Geflügel sowie für Management und Tierhaltungsfragen einzurichten.