Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Recht & Gesetz

Tierrechtler legt Verfassungsbeschwerde ein

Der Tierrechtler Jonathan Steinhauser hat nach Angaben der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs nach dem Eindringen in einen Putenstall Verfassungsbeschwerde erhoben.
Veröffentlicht am
COLOURBOX_Micha Klootwijk
Artikel teilen:

Die Verfassungsbeschwerde soll die Begründung des Urteils des Landgerichts Heilbronn und den nachfolgenden Beschluss des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart in Frage stellen.

Jonathan Steinhauser war zusammen mit einem weiteren Tierrechtsaktivisten in der Nacht zum 11. Mai 2015 in einen Putenstall in der Region Schwäbisch Hall eingedrungen, um Videomaterial aus der Putenhaltung zu beschaffen. Beide wurden vom Landwirt gestellt und der Polizei übergeben. Der betroffene Putenhalter stellte Strafanzeige und wurde während des Strafverfahrens als Nebenkläger von Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von Westphalen vertreten.

Nachdem die beiden Täter vom Amtsgericht Schwäbisch Hall und in der Berufungsinstanz auch vom Landgericht Heilbronn wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) verurteilt worden waren, legte der Tierrechtler Revision ein. In seinem Beschluss vom 4. September 2018 (Aktenzeichen: 2 Rv 25 Ss 145/18) hat das OLG Stuttgart die Revision des Tierrechtlers gegen seine Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs allerdings verworfen. Damit wurde die Verurteilung beider Tierrechtler rechtskräftig. Das OLG Stuttgart hat betont, dass die Verurteilung des Täters durch das Landgericht Heilbronn keinen Rechtsfehler ergeben hat.

Eine klare Absage hatte das Gericht damit höchstrichterlich den Versuchen der Täter erteilt, ihr Eindringen in den Stall mit tierschutzpolitischen Zielen zu rechtfertigen oder zu entschuldigen, urteilte der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft nach Bekanntgabe des OLG-Beschlusses im September 2018. „Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen“, hatte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke die OLG-Entscheidung bewertet.