NRW genehmigt Entwurf zur Landesdüngeverordnung
Die Landesdüngeverordnung legt zusätzliche Anforderungen in Gebieten Nordrhein-Westfalens mit hoher Belastung des Grundwasser durch Nitrateinträge fest.
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Das Landeskabinett hat den Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung gebilligt, die noch im Januar 2019 in Kraft treten wird.
Zusätzliche Anforderungen umfassen eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine Verlängerung der Sperrfrist für Grünland um zwei Wochen im Herbst, in der keine Düngung zulässig ist, sowie die Pflicht zur Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten innerhalb von einer statt vier Stunden. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden.
„Die neuen Regelungen stellen die Betriebe vor zusätzliche Herausforderungen. Sie sind aber notwendig, um die nach wie vor in einigen Regionen zu hohe Düngebelastung weiter zu minimieren“, stellte Ministerin Heinen-Esser klar. Das zeige auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland. Gleichzeitig werden mit der Verordnung kleine Betriebe, die keine Flächen in belasteten Gebieten haben, entlastet. Ursula Heinen-Esser: „Wir haben die Bagatellgrenze, ab der ein Betrieb seine Nährstoffbilanz und seine Düngebedarfsermittlung schriftlich dokumentieren muss, für bestimmte Betriebe, die ausschließlich in nicht belasteten Gebieten wirtschaften, etwas ausgeweitet.“
Kooperation, Förderung und Beratung
„Es ist klar, dass wir alleine mit der Düngeverordnung und der jetzt erlassenen Landesverordnung die Ziele des Gewässerschutzes nicht erreichen können“, sagte Heinen-Esser. Neben einer Verschärfung des Ordnungsrechts lege die Landesregierung den Fokus auf kooperative Ansätze, etwa bei der langjährigen, erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft in Wasserschutzgebieten. Auch durch einen gewässerschonenden Zwischenfruchtanbau und den Einsatz moderner Ausbringungstechnik, etwa durch eine gezielte Einarbeitung der Gülle in den Boden, kann der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert und Mineraldünger eingespart werden. Zudem tragen eine geeignete Lagerung von Wirtschaftsdünger und eine möglichst effiziente Fütterung dazu bei, Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden.
Gülleaufbereitung
Um Gülle, Mist und Ernterückstände umweltverträglich und zugleich wirtschaftlich zu nutzen, muss noch stärker als bisher in Nährstoffkreisläufen gedacht werden. Durch eine verbesserte Aufbereitung anfallender Gülle kann diese besser verteilt und gezielter eingesetzt werden. „So können wir Nährstoffkreisläufe auch überregional schließen und effiziente Ressourcennutzung mit weniger Umweltbelastung verbinden“, betonte die Ministerin. Ziel müsse es sein, Wirtschaftsdünger im Idealfall direkt vor Ort zu verwerten oder ihn speicher- und transportfähig zu machen, um ihn leichter dorthin bringen zu können, wo Böden ihn benötigen. Derzeit entsteht in Velen eine der modernsten Aufbereitungsanlagen ihrer Art in Europa: Gülle wird in feste und flüssige Bestandteile getrennt und zu handelsfähigen Düngemitteln aufbereitet. Dadurch wird sie geruchsneutral, ist leichter zu transportieren und besser zu dosieren.