Baurecht bremst Tierwohl aus
Einen gesetzlich festgeschriebenen genehmigungsrechtlichenVorrang für Investitionen in mehr Tierwohl fordert der DeutscheBauernverband (DBV). „Es darf nicht sein, dass die vielen Initiativen für höhere Tierwohlstandards am Baurecht und an der restriktiven Genehmigungspraxis vieler Behörden scheitern“, stellt der Generalsekretär des DBV, Bernhard Krüsken, fest.
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Die Politik sei jetzt aufgefordert, den bestehenden Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Bau- und Umweltrecht schnell zu beenden. Eine ähnliche Blockadewirkung bestehe ebenso für Umbauten zur Emissionsminderung; auch hier verhindere der Verlust des Bestandsschutzes praktikablen Emissions- und Umweltschutz.
Baumaßnahmen für mehr Tierwohl grundsätzlich zulassen
Eine kritische und detaillierte Analyse der einzelnen Rechtsvorschriften hat die Vereinigung des Emsländischen Landvolks in Form einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme vorgenommen. Nach dem Gutachten dürften die auf dem Pachtmarkt gängigen kürzeren Pachtlaufzeiten nicht zu Lasten des landwirtschaftlichen Bauens im Außenbereich führen. Bauliche Änderungen für mehr Tierwohl müssten grundsätzlich zulässig gestellt werden. Ebenfalls plädiert das Gutachten dafür, die Bewertungskriterien für den Biotop- und Habitatschutz nicht nachträglich verschärfend zum KO-Kriterium zu machen. Das müsse in der TA Luft umgesetzt werden.
Der Gutachter Rechtsanwalt Helmar Hentschke resümiert: „Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die BauGB-Novelle von 2013 für die Fortentwicklung der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl hinderlich ist. Hier ist der Gesetzgeber zur Korrektur aufgefordert. Zudem werden bestehende gesetzliche Spielräume in der Verwaltungspraxis häufig nicht genutzt, um den Betrieben die entsprechende Investitionssicherheit zu geben.“
Das Gutachten in Kurzform ist HIER erhältlich.