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Tierwohl

Einheitliche Kennzeichnung im Handel

Die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) kennzeichnen Fleisch zukünftig nach einem einheitlichen System „Haltungsform“. Beginnend mit dem 1. April 2019 werden zunächst verpackte Produkte schrittweise mit der Kennzeichnung eingeführt. 

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Das neu geschaffene Kennzeichen markiert in einem vierstufigen System jeweils, wie die Tiere gehalten wurden. Die 1. Stufe „Stallhaltung“ entspricht dabei den gesetzlichen Anforderungen bzw. dem QS-Standard. Fleisch, das mit Stufe 2 „Stallhaltung plus“ gekennzeichnet ist, muss darüber hinaus aus einer Haltung mit höheren Tierwohlstandards wie etwa mindestens 10 % mehr Platz im Stall und zusätzlichem Beschäftigungsmaterial stammen. Stufe 3 „Außenklima“ fordert für die Tiere unter anderem noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt.

In Stufe 4 „Premium“ haben die Tiere noch mehr Platz und müssen zwingend Auslaufmöglichkeiten haben. Biofleisch wird in diese Stufe eingeordnet. Die Kennzeichnung werden auf Verpackungen bei Aldi Nordund Süd, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny und Rewe zu finden sein. Vollständige Informationen zu den Kriterien der einzelnen Stufen unter www.haltungsform.de.

Geflügelerzeuger erfüllen schon Kriterien ab Stufe 2

Für das im deutschen Lebensmitteleinezelhandel erhältliche Hähnchen- und Putenfleisch bedeutet diese neue Haltungsform-Kennzeichnung, dass im Frischesegment ausschließlich Geflügelfleisch der Stufen 2, 3 und 4 angeboten wird, bei Frostware gilt dies für unbehandeltes Geflügelfleisch. Bereits im vergangenen Jahr hatten die deutschen Erzeuger von Hähnchen- und Putenfleisch das entsprechende LEH-Sortiment komplett auf die Kriterien der ITW umgestellt, was der neuen Haltungsform-Kennzeichnung 2 entspricht.

Mehr Transparenz von der Gastronomie gefordert

Wie der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG) anmahnt, lässt das Großverbrauchersegment aber eine entsprechend verbraucherfreundliche Regelung weiterhin vermissen. „Hier gibt es erheblichen Nachholbedarf!“, betonte ZDG-Präsident Ripke mit Blick auf den Marktanteil von weit über 50 %, den Restaurants, Kantinen und weitere Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bei Geflügelfleisch haben. Ripke erneuerte die verbraucherrelevante Forderung der Geflügelwirtschaft: „Ein erster Schritt hin zu mehr Transparenz in der Gastronomie muss die lange überfällige Herkunftskennzeichnung sein.“