2019 beginnt mit Bestandsmeldungen
Afrikanische Schweinepest, Blauzungenkrankheit, Geflügelpest – tückische Krankheitserreger bedrohen alle Tierarten. Für Tierhalter nimmt daher der vorsorgende Schutz eine große Rolle ein, teilt der Landvolk-Pressedienst mit. Dazu zählt neben der Beachtung aller Vorsichtsmaßnahmen zur Biosicherheit die korrekte und fristgerechte Meldung der Tierbestände an die Niedersächsische Tierseuchenkasse (TSK).
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Das Onlineportal der TSK wird nach den Weihnachtsfeiertagen für die Bestandsmeldungen freigeschaltet, als Stichtag gilt der 3. Januar 2019. Die Beitragsbescheide werden Ende Februar, Anfang März versandt, bis zum 15. März soll das Geld bei der Tierseuchenkasse eingegangen sein. Nur bei Erfüllung dieser Pflicht dürfen Tierhalter im Seuchenfall auf Leistungen der Tierseuchenkasse vertrauen. Die Bestandsmeldungen betreffen auch Klein- oder Hobbyhalter.
Änderungen bei den Beiträgen der TSK
Kleine Tierhaltungen für Pferde, Rinder, Schweine und Geflügel müssen mit 12,50 Euro statt bisher zehn Euro einen etwas höheren Mindestbeitrag bezahlen. Für Schweinehalter wird der Seuchenschutz etwas teurer, für Rinderhalter etwas billiger, nicht zuletzt dank der guten Fortschritte bei der Bekämpfung einiger Krankheiten. Pferdehalter zahlen 2019 einen deutlich geringeren Beitrag, für Schafe und Ziegen wird die Seuchenvorsorge minimal teurer, für die meisten Geflügelarten etwas günstiger. Die exakten Sätze hat die TSK in einer Tabelle auf ihrer Homepage unter www.ndstsk.de eingestellt, dort geht es auch zur Online-Meldung.