Tierschutz-Verbandsklagen entfallen in NRW
Wie der WDR (Westdeutsche Rundfunk) berichtet, wird das Klagerecht für die Tierschutzverbände in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht verlängert. Der Landtag in NRW hat in einer Sitzung am 5. Dezember 2018 entschieden, dass die Tierschutz-Verbandsklage - fünf Jahre nach ihrer Einführung - im neuen Jahr nicht weiter verlängert wird.
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SPD und Grüne wollten das Gesetz für ein Jahr verlängern, um es während dieser Zeit zu novellieren. Ihr Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD abgelehnt. Die Regierungsparteien CDU und FDP halten das Klagerecht nicht für den richtigen Weg, den Tierschutz in NRW zu verbessern. Dass es in knapp fünf Jahren nur sieben Klagen durch die anerkannten Tierschutzverbände gegeben habe, sehen sie als Beleg für die Unwirksamkeit des Gesetzes. Sie kündigten andere Maßnahmen an, um den Tierschutz zu verbessern, etwa die Videoüberwachung in Schlachthöfen.
Tierschützer dringen auf bundeseinheitliches Verbandsklagerecht
Der Deutsche Tierschutzbund und der Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen zeigen sich enttäuscht von der Entscheidung und kommentieren die niedrige Anzahl der Klagen anders: "In NRW gab es seit Einführung sieben Klagen und viele Stellungnahmen. Statt diesen maßvollen Einsatz von Strafanzeigen positiv zu sehen, wird nun plötzlich damit argumentiert, es gäbe zu wenig Fälle und keinen Bedarf. Der Bedarf aber ist da. Das zeigen die sieben Klagen, die Präzedenzfälle schaffen, und die vielen Stellungnahmen der Tierschutzorganisationen zu einzelnen Genehmigungsverfahren, die letztlich zur Unterstützung der Behörden dienten, deutlich. Klar gestellt werden muss auch, dass die Umsetzung des Verbandsklage-Gesetzes lange Zeit in Anspruch nahm - zunächst musste eine Durchführungs-Verordnung geschaffen werden; die erforderliche Datenbank für Tierversuchsvorhaben stand sogar erst ab Februar 2015 zur Verfügung." Umso dringlicher erscheint es den Tierschutzveränden, weiterhin für ein durchgreifendes, bundeseinheitliches Verbandsklagerecht zu kämpfen.