Betriebshygiene Mangel Nr. 1
2017 haben die Lebensmittelüberwachungsämter der Bundesländer 504 794 Betriebe kontrolliert sowie 370 492 Proben von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt untersucht. Aufgrund einer EDV-Anpassung änderte sich die Beanstandungsquote bei den Betriebskontrollen im Vergleich zu den Vorjahren und liegt nun bei 13,6 %. Die Quote der Beanstandungen bei Gegenständen und Materialien mit Lebensmittelkontakt stieg deutlich auf 15,4 %.
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Nach wie vor stellen Mängel aufgrund der allgemeinen Betriebshygiene mit 49,2 % aller Beanstandungen die häufigsten Verstöße dar. Dahinter folgen Mängel im Hygienemanagement der Betriebe und bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Produkte. Die Zahl der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln hat gegenüber dem Vorjahr um 3,6 Prozentpunkte abgenommen – damit setzt sich eine Entwicklung aus dem Vorjahr fort.
Die meisten Beanstandungen gab es wie 2016 bei den Dienstleistungsbetrieben. 67,4 % aller Beanstandungen entfielen auf Gastronomiebetriebe und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kantinen. Auf Platz 2 folgt der Einzelhandel, den 21,3 % aller Beanstandungen betrafen.Verstößt ein Betrieb gegen gesetzliche Vorgaben oder die Lebensmittelhygiene, ergreifen die Lebensmittelüberwachungsämter bestimmte Maßnahmen.