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Recht & Gesetz

Neues Verpackungsgesetz ab 2019

Ab dem 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Es betrifft alle Unternehmen, die auch bisher verpflichtet waren, für die Entsorgung und das Recycling von Verpackungen, die sie in Verkehr gebracht haben, zu sorgen.

Veröffentlicht am
colourbox.de
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Registrierung notwendig ab Januar 2019 

Auch künftig muss dazu ein Vertrag mit einem anerkannten dualen Entsorgungssystem abgeschlossen sein. Neu ist, dass ab Januar zusätzlich eine Registrierung bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ notwendig ist. Das gilt auch für alle Direktvermarkter, die ihre Produkte verpacken! Wer in Deutschland erstmalig Verpackungen in Verkehr bringt (d. h. mit Ware befüllt und verkauft), muss bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Verpackungsregister Lucid registriert sein. Eine Ausnahme betrifft die sogenannten Serviceverpackungen, die am Ort der Abgabe mit der Ware befüllt werden. Hierzu gehören z. B. Tragetaschen, Coffee-to-go-Becher und Imbisseinweggeschirr und -besteck. Hier kann ein Inverkehrbringer (z. B. ein Direktvermarkter oder Gastronom) Verpackungen verwenden, für die vom Verpackungshersteller die Entsorgungskosten bezahlt wurden.

Ziel

Das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes (VerpackG) gleicht dem der bisherigen Verpackungsverordnung (VerpackV): Jeder Hersteller oder Händler, der verpackte Waren an den privaten Endverbraucher abgibt, muss sich an einem dualen Entsorgungssystem beteiligen, um so für die späteren Entsorgungskosten aufzukommen. Dabei gilt das Prinzip des Erstinverkehrbringers. Das heißt, zahlen bzw. sich registrieren lassen muss sich immer das Unternehmen, das am Anfang der Kette steht. Das ist z. B. der Direktvermarkter, der verpackte Produkte an Weiterverkäufer wie Supermärkte oder andere Direktvermarkter veräußert. Welche Verpackungsarten und -größe unter die Systembeteiligungspflicht fallen ist im Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen aufgelistet. Über die Zahlung von Lizenzgebühren beteiligt sich jeder Unternehmer an der Entsorgung der Verpackungen seiner Erzeugnisse. Die sogenannten dualen Systeme (Entsorger) übernehmen die Entsorgung dann über die Gelben Säcke/Tonnen, Papiertonnen,Glascontainer etc.

Preisvergleich zu empfehlen

Insgesamt stehen bundesweit neun zugelassene Entsorgungssysteme zur Auswahl. Da es zwischen den Entsorgungsunternehmen je nach Materialart und Jahresmenge teils erhebliche Preisunterschiede gibt, sollte man betriebsbezogen unbedingt Preisvergleiche anstellen. Für Kleinmengen haben viele Unternehmen auch Pauschalangebote.

 

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