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Recht & Gesetz

Novelle der Düngeverordnung für NRW

Wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau-cherschutz in Nordrhein-Westfalen mitteilte, wurde der Entwurf einer neuen Landesdüngeverordnung zur Stellungnahme an Umwelt- und Landwirtschaftsverbände Ende Oktober 2018 versandt. Auch wenn sich die Situation vielerorts verbessert habe, zeige eine teils weiterhin zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers, dass der Düngemitteleinsatz weiter reduziert werden müsse, so der Wortlaut des Ministeriums. 

Veröffentlicht am
colourbox.de
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„Deshalb wird eine neue Düngeverordnung benötigt, die wir in Nordrhein-Westfalen konsequent umsetzen und mit der wir über bestehende Maßnahmen hinausgehen“, erklärte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser.

Moderne Technik soll Emissionen mindern

Durch den Einsatz moderner Ausbringungstechnik, etwa durch eine gezielte Einarbeitung der Gülle in den Boden, könne der Verlust von Ammoniak deutlich gemindert werden. „Wir fördern emissionsmindernde und geruchsarme Ausbringungstechniken, durch deren Einsatz mineralische Düngemittel erheblich eingespart werden können“, erläutert Heinen-Esser. Entscheidend für eine umweltverträgliche und zugleich wirtschaftliche Nutzung von Gülle, Mist und Ernterückständen sei es, Nährstoffkreisläufe zu schließen. „Dies gilt in einem Betrieb ebenso wie über Regionen hinaus. Primäres Ziel ist es, Wirtschaftsdünger direkt vor Ort zu verwerten. Um Überschüsse leichter in Regionen zu bringen, in denen humusarme Böden ihn dringend benötigen, ist es das Ziel, ihn speicher- und transportfähiger zu machen“, so Heinen-Esser. Das Land unterstütze die zentrale Nährstoffbörse und fördere neue Techniken zur Aufbereitung der Gülle. Unter anderem entstehe derzeit in Velen eine der modernsten Aufbereitungsanlagen ihrer Art in Europa.

Landesverordnung soll 2019 in Kraft treten

Die Landesdüngeverordnung ergänzt die im Juni 2017 bundesweit in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung. Damit werden für Gebiete, in denen das Grundwasser durch Nitrateinträge besonders belastet ist, zusätzliche Anforderungen gestellt. Dazu gehören eine Verpflichtung zur Analyse der Nährstoffgehalte eigener Wirtschaftsdünger wie Mist oder Gülle, eine längere Sperrfrist für Grünland, in der keine Düngung zulässig ist und die Pflicht zur schnelleren Einarbeitung von ausgebrachter Gülle oder Gärresten. Zukünftig sollen auch die jährlich von den Betrieben zu erstellenden Nährstoffbilanzen zentral durch die zuständige Behörde erfasst werden. Ziel des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums ist es, dass die Landesverordnung Anfang des nächsten Jahres in Kraft tritt.