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Fleischkennzeichnung

Tierwohllabel muss auch für die Gastronomie gelten

Der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. warnt davor, das mengen- und umsatzstarke Großverbrauchersegment bei einer staatlichen Tierwohlkennzeichnung unberücksichtigt zu lassen.
Veröffentlicht am
Colourbox.de
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„Mehr als 60 Prozent des Geflügelfleisches werden über Restaurants, Kantinen, Mensen und weitere Großverbraucherküchen abgesetzt. Eine staatliche Tierwohl-Kennzeichnung muss diesen wichtigen Vermarktungsweg des Außer-Haus-Verzehrs zwingend berücksichtigen“, fordert ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke. Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat die Gastronomie klaren Nachholbedarf beim Angebot von Tierwohl-Produkten: „Während rund 75 Prozent der im LEH angebotenen Hähnchen- und Putenfleischerzeugnisse aus Betrieben der Wirtschafts-Initiative Tierwohl Geflügel stammen, fehlt ein entsprechendes Angebot im Außer-Haus-Bereich völlig.“

Breite statt Nische geht nicht ohne den Großverbrauchermarkt

Einzig durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der geplanten staatlichen Tierwohlkennzeichnung auf den wichtigen und wachsenden Großverbrauchermarkt könne man das von der Politik gewollte Ziel „Breite statt Nische“ erreichen, so Ripke: „Ministerin Klöckner will nach eigener Aussage, dass sich die Haltungsbedingungen der Nutztiere spürbar verbessern. Dann darf ihr Label das so marktrelevante Großverbrauchersegment nicht außen vor lassen.“

Auch dem Verbraucher sei nicht zu vermitteln, warum Fleischerzeugnisse im Lebensmitteleinzelhandel ein staatliches Tierwohllabel tragen sollen, die gleichen Produkte in der Gastronomie aber nicht, so Ripke: „Wenn ich mittags in der Kantine Putensteak oder Hähnchenbrust esse, werde ich keinerlei Infos zum Tierwohl finden – wenn ich das exakt gleiche Fleischprodukt nachmittags im Supermarkt fürs Abendessen kaufe, ist es mit dem staatlichen Tierwohllabel ausgezeichnet. Das versteht doch kein Mensch.“