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Aviäre Influenza

Geflügelpest in Nordwestmecklenburg

In einer kleinen Geflügelhaltung in der Hansestadt Wismar, Landkreis Nordwestmecklenburg, wurde 31. August 2018 bei einer Ente das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus des Subtyps H5 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen. Die Tiere zeigten klinische Auffälligkeiten einer Atemwegserkrankung.

Veröffentlicht am
colourbox.de
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Nur Kleinsthaltung,kein Gewerbe betroffen

Auf Nachfrage beim zuständigen Veterinäramt handelt es sich dabei aber um keine gewerbliche Geflügelhaltung sondern eine Kleinsthaltung. Dies wurde am 4. September 2018 durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt. Auch von der Einrichtung von Restriktionszonen werde deshalb abgesehen. Somit wird der Status Deutschlands, gemäß den Vorgaben der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) frei von Geflügelpest zu sein, unberührt bleiben.

Der aktuelle Fall bereitet den heimischen Geflügelhaltern trotzdem große Sorgen, denn er machte bewusst, dass der endemische Infektionsdruck aus der Wildvogelpopulation trotz des intensiven Sommers ungebrochen zu sein scheint und es jederzeit zu Einträgen in Geflügelhaltungen kommen kann.

Ursache und Infektionsweg bisher unklar

Wie der Norddeutsche Rundfunk berichtete, sei noch völlig unklar,  wie das hochansteckende Virus in den Bestand kam. Auch der Tierhalter könne sich nicht erklären, wie das Virus in seinen Betrieb gekommen ist. Alle Tiere stammten aus eigener Zucht. Das Landwirtschaftsministerium forderte die Geflügelhalter auf, die Sicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben strikt einzuhalten. Dabei gehe es vor allem darum, Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Fachleute gehen davon aus, dass insbesondere Zugvögel für die Verbreitung der Vogelgrippe verantwortlich sind.

Strikte Einhaltung derBiosicherheit beachten

Auch der Zentralverband der Geflügelwirtschaft e. V. möchte an die sorgsame Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf allen Betrieben erinnern. Geflügelhalter und -betriebe finden die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen in übersichtlicher Form auf der im letzten Herbst veröffentlichten Biosicherheits-Stallkarte des ZDG.In diesem Zusammenhang erinnert der ZDG auch an die Möglichkeit, mithilfe der Biosicherheitsampel kostenfrei die Qualität der betriebsindividuellen Biosicherheit zu überprüfen und möglichen Optimierungsbedarf zu identifizieren.

Der Online-Fragebogen der Biosicherheitsampel ist unter:
https://risikoampel.uni-vechta.de/ abrufbar.
Weitere Checklisten des ZDG und des FLI zur Biosicherheit finden Sie nachfolgend oder unter dem Webcode 5872399.

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