Antibiotikaeinsatz weiter gesunken
Die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika in Deutschland ist im Jahr 2017 erneut zurückgegangen. Das ergab die Auswertung der seit mittlerweile sieben Jahren erhobenen Abgabemengendaten für Antibiotika durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).
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Im Jahr 2017 wurden 733 t Antibiotika von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte in Deutschland abgegeben. Damit sank die Menge um 9 t auf 733 t (– 1,2 %). Von 2011 – dem ersten Jahr der Erfassung durch das BVL – bis 2017 ging die Gesamtmenge von 1 706 t auf 733 t zurück (– 57 %). Für denselben Zeitraum wurde allerdings auch ein Anstieg der abgegebenen Menge an Fluorchinolonen festgestellt. Diese Wirkstoffklasse ist für die Therapie beim Menschen von besonderer Bedeutung (ein sogenanntes Reserveantibiotikum).
Die Hauptabgabemengen bilden wie in den Vorjahren Penicilline mit etwa 269 t und Tetrazykline mit etwa 188 t, gefolgt von Polypeptidantibiotika (Colistin) mit 74 t und Sulfonamiden (62 t) sowie Makroliden (55 t).
Menge der Reserveantibiotika angestiegen
Von den von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen eingestuften Antibiotikaklassen wurden im Vergleich zum Vorjahr höhere Mengen abgegeben (Zunahme: 0,556 t Fluorchinolone bzw. rund 4,7 t Colistin). Gegenüber 2011 wurde aber ca. 42 % weniger Colistin abgegeben, die Abgabe von Fluorchinolonen ist dagegen in diesem Zeitraum um rund 20 % gestiegen.
Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich nicht einzelnen Tierarten zuordnen, da die Mehrzahl der Wirkstoffe für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.
Im erfassten Zeitraum hat die Menge an abgegebenen Antibiotika in fast allen Regionen abgenommen.
Seit 2011 wird die Menge über die Industrie erfasst
Seit 2011 muss die pharmazeutische Industrie erfassen, welche Mengen an Tierarzneimitteln, insbesondere Antibiotika, sie jährlich an Tierärzte abgeben, und diese Daten an ein zentrales Register melden. Grundlage dafür ist die DIMDI Arzneimittelverordnung (DIMDI-AMV). Das Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln geführt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin nimmt die jährliche Auswertung der Daten vor.